Hirschkäfer-Männchen

Referat 55 Naturschutz, Recht

Profilaufnahme von Matthias Fritz

Referatsleitung

Stellvertretung

Unsere Aufgaben

Wir sind Ansprechpartner für alle Rechts- und Verfahrensfragen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben und Zuständigkeiten der höheren Naturschutzbehörde anfallen. Dabei haben wir engen Kontakt zu den Naturschutzverbänden sowie den unteren Naturschutzbehörden in den Landratsämtern und in der Stadt Ulm. Bei Großvorhaben (z. B. Ausbau der Autobahn Stuttgart – Ulm) sorgen wir dafür, dass die naturschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

Wir führen die Rechtsverfahren bei der Ausweisung neuer oder Änderung bestehender Naturschutzgebiete durch und erteilen Befreiungen beispielsweise für die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen.
Daneben sind wir für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb, den Naturparken Schönbuch und Obere Donau sowie dem Europäischen Schutzgebietssystem „Natura 2000“ zuständig.

Zu unseren Aufgaben gehören rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit streng geschützten Arten (z. B. Fledermäuse, Biber, Greifvögel). Auch sind wir zuständig für die Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens und „Meldebehörde“ für die Haltung von geschützten Tieren und den Handeln mit Tieren und Pflanzen, die unter die Artenschutzbestimmungen fallen.

Informationen für Züchter und Halter

Wir koordinieren die Förderung der Landschaftspflege in den Landkreisen, kontrollieren die Maßnahmen und wickeln die Finanzierung von größeren Projekten wie z. B. dem Naturschutzgroßprojekt Pfrunger-Burgweiler Ried ab. Auch die Förderung der Naturschutzzentren läuft über das Referat.

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