Aus- und Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren | Betroffene Städte und Gemeinden: Mössingen, Bodelshausen, Ofterdingen, Nehren (Landkreis Tübingen), Hechingen (Zollernalbkreis)
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Stand des Verfahrens
Bereits im Juni 2020 wurde das Anhörungsverfahren eingeleitet und die Planunterlagen in den Städten Mössingen und Hechingen sowie in den Gemeinden Bodelshausen, Ofterdingen und Nehren öffentlich ausgelegt. Vor dem Hintergrund der erfolgten Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange sowie im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der rechtlichen Grundlagen und Änderungen in technischen Regelwerken wurden die Planunterlagen überarbeitet und angepasst. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die technische Straßenplanung, die schalltechnischen Untersuchungen, die Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung und des Luftschadstoffgutachtens sowie die Landschaftsplanung. Erstmalig erstellt wurden der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie sowie der Fachbeitrag Klima. Die beiden bisher geplanten Parkplätze mit WC-Anlagen beidseitig der B 27 neu bei Bad-Sebastiansweiler sind mit allen dazugehörigen Ver- und Entsorgungsleitungen nicht mehr Bestandteil der Planungen. An der grundsätzlichen Trassenführung hat sich nichts geändert. Die einzelnen Planungsänderungen sind in einer gesonderten Planunterlage (Unterlage 0) aufgeführt. Aus diesem Grund werden das Anhörungsverfahren und die öffentliche Auslegung bezüglich der zusätzlichen und geänderten Planunterlagen, einschließlich der geänderten Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, in den betroffenen Städten und Gemeinden erneut durchgeführt. Planunterlagen, die sich nicht geändert haben, werden nicht nochmals ausgelegt.
Die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit liegen von Montag, 27. März 2023, bis einschließlich Mittwoch, 26. April 2023 bei folgenden Stellen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus:
- Stadt Mössingen, Rathaus, 2. Obergeschoss, Raum 2.12, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen. Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Rathauses: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr, Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme nach Anmeldung unter Tel. 07473 370 337 oder per E-Mail unter c.sjoeberg@moessingen.de möglich.
- Stadt Hechingen, Technisches Rathaus, Dienstgebäude Neustraße 4, Foyer im Erdgeschoss, 72379 Hechingen
- Gemeinde Bodelshausen, Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 110, Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen
- Gemeinde Ofterdingen, Rathaus, Dachgeschoss, Sitzungssaal, Rathausgasse 2, 72131 Ofterdingen. Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 07473 3780-28 oder per E-Mail unter sedlich@ofterdingen.de möglich.
- Gemeinde Nehren, Rathaus, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.8, Hauptstraße 32, 72147 Nehren. Einsichtnahme während der Öffnungszeiten des Rathauses: Montag und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr.
Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung bis einschließlich Freitag, 09. Juni 2023 zu den Unterlagen bei den folgenden Stellen schriftlich oder zur Niederschrift äußern (Äußerungsfrist):
- Stadt Mössingen, Freiherr-vom-Stein-Straße 20, 72116 Mössingen
- Stadt Hechingen, Marktplatz 1, 72379 Hechingen
- Gemeinde Bodelshausen, Am Burghof 8, 72411 Bodelshausen
- Gemeinde Ofterdingen, Rathausgasse 2, 72131 Ofterdingen
- Gemeinde Nehren, Hauptstraße 32, 72147 Nehren
- Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen.
Für weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren wird auf die Bekanntmachung in den Gemeinden oder des Regierungspräsidiums Tübingen verwiesen.
Hinweise

Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
Planfeststellungsverfahren B 27 Bodelshausen – Nehren (Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis), Regierungspräsidium Tübingen
Planunterlagen (Stand zur Auslegung, März 2023)
Planfeststellungsverfahren B 27 Bodelshausen – Nehren (Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis), Regierungspräsidium Tübingen
Planungsunterlagen
Planfeststellungsverfahren B 27 Bodelshausen – Nehren (Landkreis Tübingen, Zollernalbkreis), Regierungspräsidium Tübingen