Marktüberwachung - gesetzliche Eingriffsmöglichkeiten

Konformitätserklärung

 

Durch die Konformitätserklärung erklärt und bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht. Die Erklärung ist von dem Hersteller des Produktes schriftlich zu erstellen und sollte sämtliche für das Produkt relevanten Richtlinien und Normen berücksichtigen, welchen das Produkt unterliegt. Dabei müssen die Hersteller in eigener Verantwortung prüfen, welche EU-Richtlinien für ihr Produkt anzuwenden sind.

Landesweit zuständig

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 111
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Marktüberwachung

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wird eingeleitet, wenn eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung festgestellt wird, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, für den eine Geldbuße festgelegt wurde. Am Ende des Ordnungswidrigkeitsverfahrens steht in der Regel ein Bußgeldbescheid.

Weitere Informationen:

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Informationen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft