5. Planänderung zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1, in den Planfeststellungsabschnitten (PFA) 3 und 4, Elektrifizierung und teilweiser Ausbau der Bahnstrecke Tübingen - Herrenberg „Ammertalbahn“: Änderung des Betriebsprogramms (neu)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit liegen von

Montag, 07.08.2023 bis einschließlich Mittwoch, 06.09.2023

bei folgenden Stellen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus:

  • Universitätsstadt Tübingen, im Atrium auf der Eingangsebene des Technischen Rathauses, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
  • Universitätsstadt Tübingen, Verwaltungsstelle Unterjesingen, Jesinger Hauptstraße 56, 72070 Tübingen
  • Gemeinde Ammerbuch, Bürgerbüro Entringen, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch
  • Stadt Herrenberg, Seeländerplatz 3, 71083 Herrenberg, im Vorraum des Service Büro Bauen (2. Obergeschoss)
  • Stadt Herrenberg, Bezirksamt Gültstein, Lutherstraße 2, 71083 Herrenberg-Gültstein

Hinweise

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

BeschreibungDateitypGröße
Bekanntmachung vom 03.08.2023 pdf 286 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Beschreibung des Vorhabens:

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, für die oben genannte Planänderung ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Gegenstand des aktuellen Änderungsantrags ist die erneute Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen - Entringen sowie 64 Fahrten tags und 20 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen - Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben.

Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlich vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und Mini-Lärmschutzwänden um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt. Im Bereich Herrenberg-Gültstein wird der Bereich der vorgesehenen Schienenstegdämpfer sowie der Mini-Lärmschutzwand auf eine Länge von rund 280 m erweitert.

Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms hätte es entlang der Bahnstrecke potenziell zu Betroffenheiten an einem Wohngebäude in Tübingen und an zwei Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen kommen können. Aus diesem Grund hat der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchgeführt. Nachweislich der Messergebnisse ist dies nicht der Fall.

Weitere Baumaßnahmen und damit Betroffenheiten fallen nicht an.

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können dem Erläuterungsbericht und den Plänen entnommen werden.

Ablauf des Verfahrens:

DatumVerfahrensschritt
02.03.2023Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
26.07.2023Anhörung der Städte Tübingen und Herrenberg sowie der Gemeinde Ammerbuch
01.08.2023Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange)
07.08. - 06.09.2023Auslegung der Planunterlagen in den Städten Tübingen und Herrenberg sowie in der Gemeinde Ammerbuch
06.10.2023Ende der Äußerungs- und Stellungnahmefrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist ggf. ein Erörterungstermin mit den Gemeinden, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird auf dieser Internetseite und durch Bekanntmachung informiert werden

Planunterlagen:

Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen.

Planunterlagen - Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit