5. Planänderung zur Umsetzung der Regionalstadtbahn Neckar-Alb im Modul 1, in den Planfeststellungsabschnitten (PFA) 3 und 4, Elektrifizierung und teilweiser Ausbau der Bahnstrecke Tübingen - Herrenberg „Ammertalbahn“:
Änderung des Betriebsprogramms; betroffene Städte/Gemeinden: Tübingen, Ammerbuch (Landkreis Tübingen), Herrenberg (Landkreis Böblingen)
Stand des Verfahrens
Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit liegen von
Montag, 19. September 2022 bis einschließlich Dienstag, 18. Oktober 2022
bei folgenden Stellen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus:
- Universitätsstadt Tübingen, im Atrium auf der Eingangsebene des Technischen Rathauses, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
- Universitätsstadt Tübingen, Verwaltungsstelle Unterjesingen, Jesinger Hauptstraße 56, 72070 Tübingen
- Gemeinde Ammerbuch, Bürgerbüro Entringen, Kirchstraße 6, 72119 Ammerbuch
- Gemeinde Ammerbuch, Bürgerbüro Pfäffingen, Schlosshof 2, 72119 Ammerbuch
- Gemeinde Ammerbuch, Bürgerbüro Altingen, Schwedenstraße 21, 72119 Ammerbuch
- Stadt Herrenberg, Seeländerplatz 3, 71083 Herrenberg, im Vorraum des Service Büro Bauen (2. Obergeschoss)
- Stadt Herrenberg, Bezirksamt Gültstein, Lutherstraße 2, 71083 Herrenberg-Gültstein
Hinweise
Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Bekanntmachung vom 15.09.2022 | 293 KB |
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Beschreibung des Vorhabens:
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Zweckverbands ÖPNV im Ammertal, vertreten durch die Erms-Neckar-Bahn AG, für die oben genannte Planänderung ein Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) durch. Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Gegenstand des Änderungsantrags ist die Änderung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn (PFA 3 und 4 des Moduls 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb). Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen an der Ammertalbahn wurden vom Besteller der Nahverkehrsleistungen, der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) geänderte Zugleistungen bestellt. Diese Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und dementsprechend den Antragsunterlagen zugrunde gelegt werden konnte. Gegenüber dem Ausgangsverfahren mit 74 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen – Entringen sowie 64 Fahrten tags und 12 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen – Herrenberg ergeben sich nun 104 Fahrten tags und 18 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Tübingen – Entringen sowie 66 Fahrten tags und 16 Fahrten nachts im Streckenabschnitt Entringen – Herrenberg. Die Veränderungen betreffen insbesondere die Nachtstunden, mit dem Ziel, auch im Spätverkehr ein attraktives Verkehrsangebot bieten zu können. Veränderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.05.2017 haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben.
Die daraus resultierenden Auswirkungen betreffen Veränderungen bei den betriebsbedingten Schallimmissionen. Durch aktive Schallschutzmaßnahmen werden nicht an allen Gebäuden entlang der Ammertalbahn die gesetzlichen vorgegebenen Werte eingehalten. Daher werden die bereits festgelegten aktiven Schallschutzmaßnahmen in Form von Schienenstegdämpfern und so genannter Mini-Lärmschutzwände um passive Maßnahmen (Schallschutzfenster und Lüftungseinrichtungen) ergänzt.
Durch die Erhöhung der Zugtaktung bzw. die Änderung des Betriebsprogramms ergeben sich zudem mögliche Betroffenheiten an vier Wohngebäuden in Gültstein durch betriebsbedingte Erschütterungen. Aus diesem Grund wird der Vorhabenträger nach der Inbetriebnahme Erschütterungsmessungen in den betroffenen Gebäuden durchführen. Auf dieser Grundlage könn en dann, sofern erforderlich, gezielte Minderungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Weitere Baumaßnahmen und damit Betroffenheiten fallen nicht an.
Weitere Einzelheiten des Vorhabens können dem Erläuterungsbericht und den Plänen entnommen werden.
Ablauf des Verfahrens:
Datum | Verfahrensschritt |
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23.08.2022 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
08.09.2022 | Anhörung der Städte Tübingen und Herrenberg sowie der Gemeinde Ammerbuch |
16.09.2022 | Anhörung der Behörden, Verbände und sonst. Stellen (Träger öffentlicher Belange) |
19.09. – 18.10.2022 | Auslegung der Planunterlagen in den Städten Tübingen und Herrenberg sowie in der Gemeinde Ammerbuch |
18.11.2022 | Ende der Äußerungs- und Stellungnahmefrist |
Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist ggf. ein Erörterungstermin mit den Gemeinden, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird auf dieser Internetseite und durch Bekanntmachung informiert werden.
Planunterlagen:
Die hier veröffentlichten Unterlagen dienen ab dem Ende der Auslegung nur der Information.