Zollkontrolle

Schwerpunktaktion 2021: Zusammenarbeit mit dem Zoll

Jahresabschlussbericht zur Schwerpunktaktion A34

Durch die EU Verordnung 765/2008 wird die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und der Marktüberwachung geregelt. Im Jahr 2019 wurde diese Zusammenarbeit mit dem Ziel erweitert, die Qualität der Zusammenarbeit zu erhöhen. Ferner sollte so das gegenseitige Verständnis für die Abläufe verbessert werden. Aufgrund der stetig wachsenden Zahl an Importen nach Europa, ist es zwingend notwendig, die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und Zoll zu intensivieren, um den gleichen Sicherheitsstandard wie bei EU-Produkten zumindest stichprobenartig sicherzustellen. Die steigende Zahl an Importen liegt auch darin begründet, dass die Zollabwicklung für kleinere Unternehmen sowie private Personen immer einfacher wurde.

Vorgehen und Methodik

Bedingt durch die Corona Pandemie kamen alle geplanten bzw. vorgesehene Zollaktionen zum Erliegen. Diese werden aber sobald wie möglich wieder fortgeführt. Dazu trifft sich die Zoll AG in regelmäßigen Abständen, um mögliche Aktionen zu koordinieren und an die Gegebenheiten in der Pandemie anzupassen.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Dennoch gibt es für 2021 folgende Punkte zu berichten:

1) Zusammenarbeit mit dem Zoll in Bezug auf Einführung von persönlicher Schutzausrüstung

Die Zusammenarbeit mit dem Zoll insbesondere im Hinblick auf die Einfuhr von persönlicher Schutzausrüstung wurde fortgeführt. Jedoch waren die Fallzahlen stark rückläufig. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich der Markt entspannt hat und sich produktfremde Firmen zurückgezogen haben, welche in 2020 für eine erhebliche Anzahl an Einfuhren verantwortlich waren.

 

2) Gemeinsamer Kontrolltermin mit dem Zollamt Weil am Rhein Autobahn am 28.10.21

Zusammen mit dem Zollamt Weil am Rhein Autobahn war es möglich, referatsübergreifend am 28.10.21 eine gemeinsame Kontrollaktion durchzuführen. In Summe wurden 12 Fahrzeuge und 28 verschiedene Produkte kontrolliert. Dabei kam es lediglich in 3 Fällen zu formalen Auffälligkeiten, welche in eigener Zuständigkeit der Fachreferate abgearbeitet wurden. Die Anzahl an Fahrzeugen wurde bewusst begrenzt, um den Hygieneanforderungen des Zolls gerecht zu werden.

Maßnahmen und Folgerungen

Aufgrund der aktuellen Lage in Bezug auf die Corona Pandemie können keine verlässlichen Aussagen für mögliche gemeinsame Aktionen in 2022 getroffen werden. Es ist aber vorgesehen, die Zusammenarbeit mit dem Zoll im Jahr 2022 wieder zu stärken.