Öffentliche Zustellungen
Als Stelle für die Bekanntmachung einer Benachrichtigung ist seit 15. Juni 2016 der Internetauftritt des Regierungspräsidiums Tübingen bestimmt.
Öffentliche Zustellungen erfolgen gemäß § 11 (2) LVwZG ausschließlich an dieser Stelle.
Hinweis zur Bekanntmachung öffentlicher Zustellungen (pdf, 352 KB)
Derzeit liegen keine "Öffentlichen Zustellungen" vor!