Lithium-Ionen-Batterien

CASP2019 – Lithium-Ionen-Akkus

Im Jahr 2019 hat das Regierungspräsidium Tübingen neben acht weiteren europäischen Staaten an einer gemeinsamen europaweiten Überwachungsaktion zu Lithium-Ionen-Akkus teilgenommen, in denen die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit dieser Energiespeicher, entsprechend EN 62133-2: 2017, im Labor überprüft wurden.

Anlass zu dieser Aktion waren immer wiederkehrende Berichte von brennenden Akkus in mobilen Verbraucherprodukten, wie E-Zigaretten, Handys und Powerbanks.

Neben der Möglichkeit einer einheitlichen Laborprüfung und Risikobewertung, welche die Grundlage für ein europaweit einheitliches Verwaltungshandeln ist, wurden im Verlauf dieser Aktion auch viele Erfahrungen zwischen den Marktüberwachungsbehörden ausgetauscht.

Vorgehen und Methodik

In einem ersten Schritt wurden anhand von Unfallberichten und –meldungen die Gefahren erörtert, welche von Lithium-Ionen-Akkus in mobilen Verbraucherprodukten besonders häufig ausgehen. Mit dieser Erkenntnis wurden die zu überprüfenden Produktgruppen spezifiziert, nämlich Sekundärzellen (Batterietyp 18650), wie sie beispielsweise in E-Zigaretten verwendet werden, Powerbanks und Ersatzakkus für Handys, Tablets und Notebooks.

Ungefähr die Hälfte der 92 europaweit eingesammelten Prüfmuster wurden im Internet bezogen, die andere Hälfte im Präsenzhandel direkt entnommen. Die Prüfmuster wurden anschließend im Labor SIQ in Slowenien in Auszügen entsprechend der EN 62133-2:2017 überprüft. Wurde eine Nichtkonformität festgestellt, wurde das Produkt einer Risikobewertung unterzogen, um die sich hieraus ergebenden angemessenen Marktüberwachungsmaßnahmen abzuleiten und diese umzusetzen.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Von den insgesamt 92 geprüften Produkten wurden bei zehn Stück Mängel gegenüber den Normprüfpunkten erkannt. Die Mangelquote von ca. 6 % der in Deutschland entnommenen Produkten war etwa halb so groß wie die Mangelquote von ca. 11 % gegenüber allen geprüften, international entnommenen Produkten der Aktion.

Der Anteil der mangelbehafteten Produkte aus dem Onlinehandel war mit ca. 16 % etwa doppelt so hoch wie bei Produkten, die im Präsenzhandel entnommen wurden: dort liegt die Mängelquote bei ca. 8 %.

Die meisten Nichtkonformitäten (ca. 8 %) traten auf, wenn die Energiespeicher entsprechend EN 62133-2:2017 Punkt 7.3.1 an den äußeren Polen kurzgeschlossen wurden (externer Kurzschluss mit zusätzlichem Totlegen einer Sicherheitseinrichtung).

Maßnahmen und Folgerungen

Auf Grund der ermittelten Risiken wurde in vier Fällen eine RAPEX-Meldung generiert, bzw. soll dies noch geschehen. Die betroffenen Produkte wurden jedoch allesamt nicht in Deutschland entnommen. In den übrigen beanstandeten Fällen wurden, dem ermittelten Risiko angemessen, mildere verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergriffen.