Panoramalandschaft Reutlingen mit Achalm

Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen

D​ie Luftqualität

Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):

Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Stickstoffdioxid (NO2) / Jahresmittelwerte an den verschiedenen Messstationen in Reutlingen - Grenzwert: 40 µg/m³

Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Feinstaub (PM10) / Tagesmittelwerte an der Messstation Reutlingen Lederstraße – Grenzwert 35 Überschreitungstage; gesicherte Grenzwerteinhaltung.

Entwurf der 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen:

Die Luftqualität im Regierungsbezirk Tübingen hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen wirksamen Maßnahmen weiter verbessert. Auch die an der verkehrsnahen Messstation Reutlingen Lederstraße-Ost gemessenen Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid und Feinstaub liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte. Das Regierungspräsidium Tübingen plant daher den Luftreinhalteplan für Reutlingen fortzuschreiben und die Umweltzone sowie Geschwindigkeitsreduzierungen aufzuheben. Diese Maßnahmen gehen mit Verkehrsverboten einher, haben keine bzw. nur noch sehr geringe immissionsmindernde Wirkung und sind daher nicht mehr verhältnismäßig.

Die Auswirkung der Aufhebung der Umweltzone wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) untersucht:

Abschätzung zur Wirkung von Umweltzonen in Baden-Württemberg vor dem Hintergrund abnehmender Stickstoffdioxidkonzentrationen; Stellungnahme der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (pdf, 1.6 MB)

Der Planentwurf zur Fortschreibung enthält folgende Maßnahmen:

M16 Aufhebung der erweiterten Grünen Umweltzone (Gemeindegebiete Reutlingen und Eningen unter Achalm mit Einbeziehung der Bundesstraßen) - Aufhebung der Maßnahmen M1 und M2 der 3. Fortschreibung zum 04.06.2024

M17 Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen auf innerstädtischen Strecken zum 04.06.2024

Aufhebung der folgenden Maßnahmen:

  • M1.2 der 4. Fortschreibung: Tempo 40 Streckenabschnitt Lederstraße / Am Echazufer
  • M3 der 4. Fortschreibung: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf den Streckenabschnitten der Straßen Am Echazufer, Konrad-Adenauer-Straße und Rommelsbacher-Straße
  • M14 der 5. Fortschreibung: Geschwindigkeitsreduzierungen auf 40 km/h auf innerstädtischen Strecken (Eberhard- u Karlstraße, Straßenzug Gutenbergstraße /Unter den Linden/Rommelsbacher Str., Konrad-Adenauer-Str. bis AOK-Knoten)

Die Stadt Reutlingen prüft derzeit, ob die aus Gründen der Luftreinhaltung aufgehobenen Geschwindigkeitsreduzierungen aus anderen Anordnungsgründen, wie beispielsweise Lärmschutz, festgesetzt werden können.

Alle übrigen Luftreinhalteplanmaßnahmen bleiben bestehen.

Es ist davon auszugehen, dass die Schadstoffbelastungen in den kommenden Jahren weiter abnehmen. Das Gutachten der LUBW legt unter konservativ errechneten Annahmen plausibel dar, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid weiterhin eingehalten werden wird. Auch die Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen führen nach einer „Worst-Case“-Betrachtung nicht zu erneuten Grenzwertüberschreitungen.

Hier finden Sie den

Entwurf der 6. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen (pdf, 1.2 MB)

Nähere Informationen können dem Entwurf der Fortschreibung entnommen werden.

Der Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen sowie das Gutachten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) liegen an den nachfolgenden Stellen vom 09.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 während der Dienstzeiten zur Einsicht aus (Vorherige Terminvereinbarungen sind nicht erforderlich):

Regierungspräsidium Tübingen
Besprechungsraum Zimmer N 227
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen

Stadtverwaltung Reutlingen
Eingangsbereich des Rathauses
Marktplatz 22
72764 Reutlingen

Stellungnahmen zum Planentwurf können bis einschließlich Montag, den 25.03.2024 schriftlich (Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen) oder elektronisch gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen abgegeben werden.

Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden bei der Entscheidung über die Annahme der Planfortschreibung angemessen berücksichtig.

Pressemitteilung (pdf, 294 KB)
Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs (pdf, 192 (KB)

Die nach der DSGVO erforderlichen Informationen zur Verarbeitung persönlicher Daten bei der Zusendung von E-Mails an das Regierungspräsidium Tübingen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter folgendem Link:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten ergibt sich in diesem Fall aus Art. 6 Abs.1 e) DSGVO und § 4 LDSG. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform erteilt werden.

5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen

Die Belastungen des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid gingen in den letzten Jahren stetig zurück und der vorgeschriebene Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid konnte auch bereits an vielen hoch belasteten Straßenabschnitten eingehalten werden. An wenigen Straßenabschnitten wurde beispielsweise im Bereich der Verkehrsmessstation Reutlingen Lederstraße-Ost mit 46 µg/m3 der festgelegte Grenzwert von 40 µg/m3 als Mittelwert über das Kalenderjahr 2019 jedoch noch überschritten. Zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung wurden deshalb weitere Maßnahmen umgesetzt und in der jetzt abgeschlossenen 5. Fortschreibung festgesetzt Die Fortschreibung basiert auf den im „5. Ergänzungsgutachten - Juni 2020“ ausgearbeiteten konservativen und sicheren Prognosen.

5. Ergänzungsgutachten AVISO GmbH – Juni 2020

Die folgenden Maßnahmen sind in der 5. Fortschreibung festgesetzt:

M13 Technische Kontrolle des LKW-Durchfahrtsverbots
M14 Geschwindigkeitsreduzierungen auf innerstädtischen Strecken
M15 Temporäre, verkehrsmengenabhängige Fahrspurreduzierung

Die Maßnahmenkombination der 5. Fortschreibung führt zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert in Reutlingen und damit zur Zielerreichung.
Durch das hohe Engagement der Stadt Reutlingen bei der Umsetzung und Entwicklung der Luftreinhalteplan-Maßnahmen und der planunabhängigen Maßnahmen wird der über das Kalenderjahr gemittelte Immissionswert für Stickstoffdioxid zum Schutz der menschlichen Gesundheit in Reutlingen auch ohne die Festsetzung von weiteren Dieselfahrverboten eingehalten.

Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen schließt formalrechtlich die Luftreinhalteplanung ab. Damit ist auch das Projekt „Modellstadt Reutlingen“ erfolgreich abgeschlossen.
Dieser Luftreinhalteplan folgt den Vorgaben aus den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.

Hier finden Sie die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen

Im Zeitraum vom 13.07.2020 bis einschließlich 13.08.2020 bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme des Planentwurfs der 5. Fortschreibung. Bis einschließlich 28.08.2020 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich zum Planentwurf zu äußern. Beim Regierungspräsidiums Tübingen gingen insgesamt neun Stellungnahmen zum Planentwurf ein. Alle die Luftreinhalteplanung und die Luftreinhalteplan-Maßnahmen betreffenden Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und abgewogen.

Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen trat nach Veröffentlichung und zweiwöchiger Auslegung am 08.12.2020 in Kraft.

​4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen

Grundlage für die im März 2018 in Kraft getretene 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen war ein Gesamtkonzept, das mithilfe eines umfangreichen Fachgutachtens entwickelt wurde. Das Gesamtkonzept und die 4. Fortschreibung entstanden im Rahmen des Projekts „Modellstadt Reutlingen“, welches in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Verkehr, mit der Stadt Reutlingen sowie unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde.

Hier finden Sie nährere Informationen zum Projekt "Modellstadt Reutlingen

Im Gesamtkonzept wurden verschiedene Maßnahmenkombinationen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwertes untersucht. Die Maßnahmenkombination „Szenario Reutlingen“ wurde in der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans festgesetzt.

4. Fortschreibung Luftreinhalteplan Reutlingen (pdf, 6.3 MB)

Weitere Informationen zur 4.Fortschreibung finden Sie unter den folgenden Links:

Ergänzungsgutachten AVISO GmbH - HBEFA 3.3 (pdf, 13 MB)
Abschlussbericht Öffentlichkeitsbeteiligung (3.8 MB)
Ergebnisse Online-Beteiligungsportal Baden-Württemberg (pdf, 283 KB)
Zweites Ergänzungsgutachten AVISO GmbH – Software-Update (pdf, 2.5 MB)
MISKAM-Detailberechnung für drei Gebiete (pdf, 2.3 MB)
Fachgutachten - HBEFA 3.2 (pdf, 13.7 MB KB) mit
Ergänzenden Unterlagen zu den verkehrlichen Maßnahmen (pdf, 38 KB)
Fachgutachten (HBEFA 3.2) - Teilbericht Machbarkeitsanalyse (pdf, 1.6 MB)

Am 27. Februar 2020 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage der Deutschen Umwelthilfe zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg von März 2019 geändert und das Land am 27.02.2020 zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts, verurteilt. Anders als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg es sieht, ist ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge dabei nicht zwingend vorzusehen.

Urteilsbegründung vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Hier finden Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22.10.2014
Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22.10.2014 (pdf, 886 KB)

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