Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen
Die Luftqualität
Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):
5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen
Die Belastungen des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid gingen in den letzten Jahren stetig zurück und der vorgeschriebene Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid konnte auch bereits an vielen hoch belasteten Straßenabschnitten eingehalten werden. An wenigen Straßenabschnitten wurde beispielsweise im Bereich der Verkehrsmessstation Reutlingen Lederstraße-Ost mit 46 µg/m3 der festgelegte Grenzwert von 40 µg/m3 als Mittelwert über das Kalenderjahr 2019 jedoch noch überschritten. Zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung wurden deshalb weitere Maßnahmen umgesetzt und in der jetzt abgeschlossenen 5. Fortschreibung festgesetzt Die Fortschreibung basiert auf den im „5. Ergänzungsgutachten - Juni 2020“ ausgearbeiteten konservativen und sicheren Prognosen.
5. Ergänzungsgutachten AVISO GmbH – Juni 2020
Die folgenden Maßnahmen sind in der 5. Fortschreibung festgesetzt:
M13 Technische Kontrolle des LKW-Durchfahrtsverbots
M14 Geschwindigkeitsreduzierungen auf innerstädtischen Strecken
M15 Temporäre, verkehrsmengenabhängige Fahrspurreduzierung
Die Maßnahmenkombination der 5. Fortschreibung führt zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert in Reutlingen und damit zur Zielerreichung.
Durch das hohe Engagement der Stadt Reutlingen bei der Umsetzung und Entwicklung der Luftreinhalteplan-Maßnahmen und der planunabhängigen Maßnahmen wird der über das Kalenderjahr gemittelte Immissionswert für Stickstoffdioxid zum Schutz der menschlichen Gesundheit in Reutlingen auch ohne die Festsetzung von weiteren Dieselfahrverboten eingehalten.
Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen schließt formalrechtlich die Luftreinhalteplanung ab. Damit ist auch das Projekt „Modellstadt Reutlingen“ erfolgreich abgeschlossen.
Dieser Luftreinhalteplan folgt den Vorgaben aus den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.
Hier finden Sie die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen
Im Zeitraum vom 13.07.2020 bis einschließlich 13.08.2020 bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme des Planentwurfs der 5. Fortschreibung. Bis einschließlich 28.08.2020 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich zum Planentwurf zu äußern. Beim Regierungspräsidiums Tübingen gingen insgesamt neun Stellungnahmen zum Planentwurf ein. Alle die Luftreinhalteplanung und die Luftreinhalteplan-Maßnahmen betreffenden Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und abgewogen.
Die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen trat nach Veröffentlichung und zweiwöchiger Auslegung am 08.12.2020 in Kraft.
4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen
Grundlage für die im März 2018 in Kraft getretene 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen war ein Gesamtkonzept, das mithilfe eines umfangreichen Fachgutachtens entwickelt wurde. Das Gesamtkonzept und die 4. Fortschreibung entstanden im Rahmen des Projekts „Modellstadt Reutlingen“, welches in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Verkehr, mit der Stadt Reutlingen sowie unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wurde.
Hier finden Sie nährere Informationen zum Projekt "Modellstadt Reutlingen
Im Gesamtkonzept wurden verschiedene Maßnahmenkombinationen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwertes untersucht. Die Maßnahmenkombination „Szenario Reutlingen“ wurde in der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans festgesetzt.
4. Fortschreibung Luftreinhalteplan Reutlingen (pdf, 6.3 MB)
Weitere Informationen zur 4.Fortschreibung finden Sie unter den folgenden Links:
Ergänzungsgutachten AVISO GmbH - HBEFA 3.3 (pdf, 13 MB)
Abschlussbericht Öffentlichkeitsbeteiligung (3.8 MB)
Ergebnisse Online-Beteiligungsportal Baden-Württemberg (pdf, 283 KB)
Zweites Ergänzungsgutachten AVISO GmbH – Software-Update (pdf, 2.5 MB)
MISKAM-Detailberechnung für drei Gebiete (pdf, 2.3 MB)
Fachgutachten - HBEFA 3.2 (pdf, 13.7 MB KB) mit
Ergänzenden Unterlagen zu den verkehrlichen Maßnahmen (pdf, 38 KB)
Fachgutachten (HBEFA 3.2) - Teilbericht Machbarkeitsanalyse (pdf, 1.6 MB)
Am 27. Februar 2020 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage der Deutschen Umwelthilfe zur 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg von März 2019 geändert und das Land am 27.02.2020 zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts, verurteilt. Anders als der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg es sieht, ist ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge dabei nicht zwingend vorzusehen.
Urteilsbegründung vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Hier finden Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22.10.2014
Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22.10.2014 (pdf, 886 KB)
Weitere Fortschreibungen, Gutachen und Informationsmaterial
Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen (Oktober 2014)
Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen - Oktober 2014 (pdf, 3.8 MB)
Abwägungsdokument (pdf, 266 KB)
Wirkungsgutachten Maßnahmen für den Luftreinhalteplan Reutlingen - Dezember 2012/Mai 2013 (pdf, 3.5 MB)
Wirkungsgutachten Lkw Durchfahrtsverbot - Mai 2013 (pdf, 4.3 KB)
Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen (März 2012)
Zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen - März 2012
Ablauf des Beteiligungsverfahrens - März 2012
Wirkungsgutachten des Ingenieurbüros Lohmeyer
Erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen (November 2007)
Erste Fortschreibung Reutlingen 2007
Ablauf des Beteiligungsverfahrens - November 2007
Der Luftreinhalteplan für Tübingen / Reutlingen (2005)
Luftreinhalte- und Aktionsplan von 2005
Maßnahmen - Kurzübersicht 2005