Eine Landstraße aus der Vogelperspektive

Referat 46 Verkehr

Bild zeigt die Referatsleiterin Iris Spielberg

Referatsleitung

Iris Spielberg
Ltd. Regierungsdirektorin
0761 208-4708
abteilung4@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Katharina Beese
Regierungsdirektorin
0761 208-4843
abteilung4@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

Als Verkehrsreferat kümmern wir uns um Angelegenheiten rund um die Straßenverkehrsordnung, um den Bereich Kraftfahrzeug-Zulassungen, Fahrerlaubnisse und das Fahrlehrerrecht. Auch das Personenbeförderungsrecht und das Güterkraftverkehrsrecht gehören zu unseren Aufgaben. Wir bearbeiten damit ein breites Aufgabenspektrum und bedienen einen großen Kundenkreis: Unsere Kunden sind zum Beispiel Busunternehmer, Schwertransportunternehmer, ganz normale Fahrzeughalter, Taxifahrer, Gemeinden und Landratsämter.

  • Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden
  • Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der unteren Straßenverkehrsbehörden
  • Erlaubnisse von Großraum- und Schwertransporten
  • Genehmigungen für Rad- und Motorsportveranstaltungen

Ansprechpartner

Straßenverkehrsordnung

Thomas Fuß
thomas.fuss@rpf.bwl.de
0761 208-4877

Ralf Nübling
Ralf.Nuebling@rpf.bwl.de
0761 208-4449

Großraum- und Schwertransporte

schwertransporte@rpf.bwl.de

  • Ausnahmegenehmigung von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für Kraftfahrzeuge, Schwerlastfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und andere Fahrzeuge
  • Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden
  • Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Zulassungsbehörden

Ansprechpartner Ausnahmegenehmigung StVZO und FZV

Sandra Scherer
sandra.scherer@rpf.bwl.de
0761 208-4709

Dorina Fischer
dorina.fischer@rpf.bwl.de
0761 208-4707

  • Entscheidung über Widersprüche in Fahrerlaubnis- und Fahrlehrersachen
  • Maßnahmen gegen außerdeutsche Fahrzeugführer nach dem Punktesystem
  • Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten
  • Anerkennung von Begutachtungsstellen für Fahreignung
  • Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden
  • Genehmigung von Linienverkehren, Fahrplänen und Tarifen im Regio-Verkehrsverbund Freiburg, im Verkehrsverbund Hegau-Bodensee und im grenzüberschreitenden Linienverkehr
  • Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden
  • Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden

Ansprechpartner

Dieter Ortwich
dieter.ortwich@rpf.bwl.de
0761 208-4850

Die Straßen unseres Straßennetzes sind entsprechend ihrer verkehrlichen Bestimmung in Bundes-, Landes-, Kreis- und  Gemeindestraßen eingeteilt. Diese Straßenklasse wird in der sogenannten Widmung (ein Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung) festgelegt. Durch sie erlangt die Straße den Status einer öffentlichen Straße.

Im Regierungspräsidium Freiburg kümmern wir uns um die Widmung, Umstufung und Einziehung von Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk. Wir verfügen bspw. die Widmung bei Neubauten und die Umstufung bei Veränderungen der Verkehrsverhältnisse oder -bedeutung.

Ortsdurchfahrtsgrenzen

Wir bestimmen außerdem die straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenzen entlang von Bundes- und Landesstraßen. Diese dienen im Wesentlichen der Abgrenzung der Straßenbaulast; außerdem gelten bspw. andere Anbaubeschränkungen. Die Ortsdurchfahrtsgrenzen sind nicht gleichzusetzen mit dem straßenverkehrsrechtlichen Begriff der geschlossenen Ortschaft, die durch die gelben Ortstafeln bestimmt wird und insbesondere für die allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb der Ortschaften von Bedeutung ist.

Gemeindeverbindungsstraßen

Gemeindeverbindungsstraßen sind kleinere Straßen, die sich außerhalb der geschlossenen Ortschaft befinden und der Verbindung von Gemeinden und/oder Ortsteilen dienen. Die Straßenbaulast liegt hierbei in der Regel bei der Gemeinde. Das Regierungspräsidium führt die Straßenverzeichnisse für Gemeindeverbindungsstraßen, die in der Baulast der Stadtkreise und Großen Kreisstädte stehen. Dasselbe gilt für Gemeindeverbindungsstraßen in der Baulast von Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehören, die der Rechtsaufsicht des Regierungspräsidiums untersteht. Für die übrigen Gemeindeverbindungsstraßen werden die Straßenverzeichnisse von den Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörde geführt.

Die Aufgaben der Landesluftfahrtbehörde werden seit dem 1. Januar 2017 zentral vom Regierungspräsidium Stuttgart wahrgenommen. Beim Regierungspräsidium Freiburg ist eine Außenstelle eingerichtet.

Ansprechpartner bei der Landesluftfahrtbehörde