Landeserstaufnahmeeinrichtung in Freiburg (LEA)

Referat 15.2 Flüchtlingsaufnahme

Das Bild zeigt den Referatsleiter von Referat 15.2

Referatsleitung

Dr. Peter Kramer
Ltd. Forstdirektor
0761 208-0
peter.kramer@rpf.bwl.de
 

Stellvertretung

N.N.
 
0761 208-0
 

Kontakt für Fragen zur Unterbringen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine

Informationen zu Einreise, Unterbringung oder auch zu möglichen Leistungen für Flüchtende aus der Ukraine stellt das baden-württembergische Justizministerium auf seiner Website bereit: Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Bei Fragen rund um die Unterbringung von Geflüchteten in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Freiburg helfen unsere Kolleginnen und Kollegen telefonisch oder per E-Mail weiter:

0761 208-2350

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr
(Deutsch und Englisch)

ukraine@rpf.bwl.de

Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg keine Geld- oder Sachspenden entgegengenommen werden können.

Temporäre Notunterkunft in Freiburg-St. Georgen

Auf dieser Internetseite finden Anwohnerinnen und Anwohner Antworten auf häufig gestellte Fragen zur temporären Notunterkunft in Freiburg St. Georgen.

Unsere Aufgaben in der Flüchtlingsunterbringung

Im Referat 15.2 sind wir zuständig für die Unterbringung von Asylsuchenden in der ersten Phase ihrer Ankunft in Deutschland. Hierzu betreibt das Regierungspräsidium Freiburg eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), in der neben der Unterbringung, Verpflegung und medizinischen Grundversorgung der Asylsuchenden auch die Registrierung und Gesundheitsuntersuchung der Asylsuchenden vorgenommen wird. Darüber hinaus ist eine Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Asylantragstellung im näheren Umfeld untergebracht. Wir sind außerdem verantwortlich für die Organisation des Unterbringungsbetriebs und die Verwaltung der Einrichtung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.

Wir sind die zuständige untere Ausländerbehörde für die Bewohner der LEA und höhere Aufnahmebehörde für die Stadt- und Landkreis im Regierungsbezirk Freiburg. Daneben sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Ansprechpartner für ausländer- und aufnahmerechtliche Anfragen die im Zusammenhang mit der Erstaufnahme und ihren Bewohnern stehen.

Wir nehmen die Aufgaben der staatlichen Rückkehrberatung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Freiburg und ggf. in weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Freiburg wahr. Gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Aufenthaltsgesetz wird der freiwilligen Ausreise Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung eingeräumt. Das Beratungsangebot richtet sich an alle Migranten und Migrantinnen, die sich mit dem Gedanken tragen, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren und umfasst unter anderem Informationen und Beratung über Förder- und Reintegrationsprogramme.

Entscheidet sich eine Person für eine freiwillige Ausreise, werden alle weiteren Verfahrensschritte über die Rückkehrberatungsstelle abgewickelt. Die Rückkehrwilligen werden dabei persönlich eng betreut.

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erstattet das Land Baden-Württemberg den unteren Aufnahmebehörden, also den Stadt- und Landkreisen, die Kosten für die vorläufige Unterbringung. Die umfangreiche Prüfung der Ausgaben der Landkreise übernehmen wir als Referat 15.2 im Regierungsbezirk Freiburg.

Aufbau und Pflege einer guten und respektvollen Kommunikationskultur nicht nur mit, sondern auch zwischen den Migrantinnen und Migranten der Erstaufnahmeeinrichtungen zählen zu den wichtigsten Aufgaben der Flüchtlingsaufnahme, ebenso wie die Schulung der Mitarbeitenden zu interkulturellen Fragen und die Sensibilisierung beim Umgang mit Menschen aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern. Ziel des Regierungspräsidiums Freiburg ist es, sowohl für Asylsuchende als auch für Mitarbeitende hilfreiche Instrumente, Standards und Strukturen zu entwickeln und diese stetig zu optimieren. So wird das Zusammenleben in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbessert.

Mögliche Interessenskonflikte, Missverständnisse, fehlendes Verständnis für kulturelle Zusammenhänge die zu Gewalt gegenüber Schutzbedürftigen oder Dritten sowie Aggressionen führen könnten, werden präventiv abgewendet oder minimiert. Denkbares Risikopotential soll frühzeitig erkannt, sodass agiert statt reagiert werden kann. Entsprechend setzt das Regierungspräsidium Freiburg seit November 2015 für die vielen interkulturellen Fragen, Bedürfnisse und daraus entstehenden akuten Situationen einen vielsprachigen, fachlich flexiblen und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeiter für die „Interkulturelle Beratung und Vermittlung“ ein. Daneben wurden für die Erstaufnahmeeinrichtungen landesweit Gewaltschutzkonzepte erarbeitet, die im Alltag ihre Anwendung finden und stetig weiterentwickelt werden.

Die Landeserstaufnahmeeinrichtung des Regierungspräsidiums Freiburg wird von unserem Referat direkt vor Ort in der LEA betrieben. Die Umsetzung der vielfältigen Aufgaben in der LEA wie Unterbringung, Verpflegung, Sicherheit, soziale Beratung und medizinische Hilfe erfolgt durch eine Reihe von privaten Firmen, sozialen Einrichtungen und öffentlichen Institutionen, dies 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Um die Verpflegung kümmert sich ein Caterer, für die Sicherheit der Migrantinnen und Migranten ist ein Sicherheitsdienst zuständig. Die Dienstleistungen der Alltagsbetreuung, der Verpflegung und der Sicherheit werden von uns im Wettbewerb nach den Regeln der europaweiten öffentlichen Ausschreibung vergeben und in der Ausführung überwacht. Medizinische Hilfe erhalten die Migrantinnen und Migranten durch die Flüchtlingsmedizin der Universitätsklinik Freiburg.

Die unabhängige Verfahrens- und Sozialberatung (UVSB) wird durch Mitglieder der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. übernommen (Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Diakonie) und arbeitet vor Ort in der LEA. Die UVSB berät die Asylsuchenden bei persönlichen und familiären Problemen, vermittelt Informationen, die das Asylverfahren betreffen und berät bezüglich Familienzusammenführungen. Ehrenamtskoordinatoren bei der UVSB bilden eine Brücke zwischen den Ehrenamtlichen, dem Regierungspräsidium und den Asylsuchenden. Ihre Aufgabe ist es, die Kontinuität der freiwilligen Angebote zu sichern, den engagierten Bürgerinnen und Bürgern einen Handlungsrahmen zu geben und für ihre Fragen und Anliegen ein offenes Ohr zu haben. Zusätzlich werden in der Erstaufnahmeeinrichtung Streetworker eingesetzt, um zur Befriedung im Umfeld beizutragen.

Im Hintergrund ein Handy, im Vordergrund eine Zeile zur Eintragung einer Homepage

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