Datenschutz
Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf der Grundlage und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Wir haben Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie Landesdatenschutzgesetz für Justiz- und Bußgeldbehörden (LDSG-JB) sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.
Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Art von Daten erheben und wie wir sie verwenden. Den nachfolgenden Datenschutzerklärungen gemäß Art. 13 und 14 der DSGVO sowie LDSG-JB über die Datenverarbeitung in den Regierungspräsidien können Sie entnehmen, wann wir welche Daten zu welchem Zweck erheben und verarbeiten, welche Rechte den Betroffenen zustehen und wer Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in datenschutzrechtlichen Fragen sind.
Die Kontaktadressen der Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums finden Sie hier in der rechten Navigationsleiste.
Hier gelangen Sie zu...
- zur Datenschutzerklärung zur Verwaltungstätigkeit der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg nach der Datenschutz-Grundverordnung
- den einzelnen Datenschutzerklärungen der Regierungspräsidien in Baden Württemberg nach der Datenschutz-Grundverordnung
- zur Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Freiburg bezüglich der Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Landesdatenschutzgesetz für Justiz- und Bußgeldbehörden
Die nachfolgenden Hinweise dienen der Information der Nutzer unseres Online-Angebots über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema "Datenschutz bei den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg" haben, wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums.
Personenbezogene Daten sind Informationen (z.B. E-Mail-Adresse, Name, Adresse, Postanschrift, Geburtstag und -ort, Telefonnummer), die dazu genutzt werden können, die Identität von Nutzerinnen und Nutzern zu erfahren. Informationen, die nicht mit der Identität in Verbindung gebracht werden (z.B. Anzahl der Nutzer einer Internetseite), gehören nicht dazu.
Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung
Für den Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungspräsidium Stuttgart | Ruppmannstraße 21 | 70565 Stuttgart
0711 904-0
poststelle@rps.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe | Schlossplatz 1 - 3 | 76131 Karlsruhe
0721 926-0
poststelle@rpk.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Freiburg
0761 208-0
poststelle@rpf.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Tübingen
Regierungspräsidium Tübingen | Konrad-Adenauer-Straße 20 | 72072 Tübingen
07071 757-0
poststelle@rpt.bwl.de
Technische Umsetzung
Unser Web-Server wird durch das IT Baden-Württemberg (BITBW) betrieben.
IT Baden-Württemberg (BITBW)
Krailenshaldenstraße 44
70469 Stuttgart
poststelle@bitbw.bwl.de
Bei der Kontaktaufnahme mit den Regierungspräsidien (per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung verarbeitet. Wenn Sie uns eine E-Mail senden, so werden diese Mail und Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für die Korrespondenz mit Ihnen verwandt. Im Falle von Bestellungen werden die angegebenen persönlichen Daten nur für die Abwicklung der Bestellung an Dritte (Versandfirma, ggf. andere Behörden oder Einrichtungen, sofern diese das bestellte Material versenden) weitergegeben. Nach Erfüllung bzw. Beantwortung der Anfrage werden Ihre Angaben gelöscht oder gegebenenfalls bei aktenrelevanten Vorgängen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zur Aktenführung gespeichert.
Sollten wir eine Nachricht über das Kontaktformular von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie uns ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation hinweisen.
Verfahrenshinweise:
Ihre Anfrage gelangt über den Webserver der IT Baden-Württemberg (BITBW) in einen zentralen Posteingang für alle vier Regierungspräsidien. Von dort wird Ihre Anfrage innerhalb der Regierungspräsidien Baden-Württembergs an die zuständige Ansprechpartnerin/ den zuständigen Ansprechpartner zur Beantwortung weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann Ihre Antwort.
Bei Nutzung des Kontaktformulars werden den Regierungspräsidien des Landes Baden-Württemberg neben den Inhalten der Datenfelder auch die IP-Adresse des Absenders übermittelt. Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die Vorschriften der Datenschutzgesetze eingehalten werden und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört insbesondere die verschlüsselte Übertragung von Daten zwischen Ihrem Browser und unserem Server.
Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich mit der zeitweisen Protokollierung der IP-Adresse einverstanden.
Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet. IT Baden-Württemberg (BITBW) setzt Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter“) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen. E-Mails, die schädigende Programme („Viren“) enthalten, werden von BITBW in jedem Fall automatisch gelöscht.
Wenn Sie uns eine E-Mail senden, wird Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für die Korrespondenz mit Ihnen verwandt. Im Falle von Bestellungen werden die angegebenen persönlichen Daten nur für die Abwicklung der Bestellung an Dritte (Versandfirma, ggf. andere Behörden oder Einrichtungen, sofern diese das bestellte Material versenden) weitergegeben. Nach der Abwicklung der Bestellung wird Ihre Mailadresse gelöscht.
Wenn Sie unsere Telefonzentralen oder unsere Mitarbeiter anrufen und Ihre Telefonnummer nicht unterdrückt oder zurückgehalten wird, wird diese zusammen mit dem Anrufdatum und der Anrufuhrzeit automatisch in der Anrufliste des Zieltelefonapparates gespeichert.
Wir rufen Sie anhand der übertragenen Rufnummer zurück, wenn Sie uns dazu aufgefordert haben, wenn Ihr Anruf abbricht oder wenn ein Problem mit der Leitung besteht.
Wir zeichnen keine Anrufe auf, aber wir machen vielleicht Notizen, die wir später auch zu den Akten nehmen können, wenn diese relevant für ein Verfahren sind. Wir erstellen zudem Statistiken über die Gesamtzahl der eingehenden Anrufe. In diesen Statistiken sind keinerlei personenbezogene Daten enthalten.
Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg bieten eine Plattform für verkäufliche Baudenkmale an. Möchten Sie ein Angebot machen, können Sie das hinterlegte Kontaktformular verwenden.
Verfahrenshinweis:
Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg veröffentlichen die personenbezogenen Angaben der Anbieterinnen und Anbieter von verkäuflichen Baudenkmalen auf deren Wunsch. Interessentinnen und Interessenten nehmen direkt mit den Anbieterinnen und Anbietern Kontakt auf. Die Regierungspräsidien nehmen keinerlei Einfluss auf die Kaufverhandlungen. Diese bleiben ausschließlich den Interessenten und Eigentümern überlassen. Bei einem Verkauf des Objekts werden die Regierungspräsidien hierüber informiert, die Daten der Anbieterinnen und Anbieter werden gelöscht. Für die Angaben des Verkäufers wird keine Gewähr übernommen.
Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an den BITBW-Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und dem BITBW-Webserver aufgezeichnet:
- Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
- Typ und Version des Internet-Browsers
- das verwendete Betriebssystem
- die aufgerufene Seite
- die zuvor besuchte Seite (Referrer URL)
- die übertragene Datenmenge
Diese Daten werden allein für statistische Zwecke ausgewertet, um die Nachfrage der Webangebote zu messen und das Informationsangebot zu verbessern. Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben keine Möglichkeit, diese Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten für die Dauer des Besuches von BITBW protokolliert.
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.
Zur bedarfsgerechten Gestaltung und laufenden Verbesserung des Internetangebots der Landesverwaltung Baden-Württemberg analysieren die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg diesen Internetauftritt mit Hilfe des Web-Analyse-Werkzeugs "eMetrics Tracking" der Firma WiredMinds AG, Stuttgart.
Für die Analyse werden Daten wie etwa Besuchszeit, besuchte Seiten, Verweildauer, regionale Herkunft in anonymisierter Form erhoben und verarbeitet. Die Nutzungsprofile werden anonymisiert unter Nutzung von Pseudonymen erzeugt. Dabei können auch Cookies verwendet werden, die Daten in anonymisierter Form sammeln und speichern. Session-Cookies sind kleine Informationseinheiten, die ein Anbieter im Arbeitsspeicher des Computers des Besuchers speichert. In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt, eine sogenannte Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern. Cookies lassen sich mit allen Internetbrowsern steuern. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass alle Cookies akzeptiert werden, ohne die Benutzer zu fragen.
Die Identifizierung der Besucher anhand der erhobenen Daten ist ausgeschlossen. Die Regierungspräsidien haben damit keine Möglichkeit, diese Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die IP-Nummern werden für die Dauer des Besuchs zur Beantwortung der Abfragen erfasst und nicht über das Ende des Besuchs hinaus gespeichert.
Sie können der Erhebung und Nutzung Ihrer Besuchsdaten widersprechen und damit das Website-Tracking unterbinden.
Der Widerspruch (sog. Opt-Out) gilt für den verwendeten Browser und wird dort mittels Cookies hinterlegt.
Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies
Sie können sich mit jedem Internetbrowser anzeigen lassen, wenn Cookies gesetzt werden und was sie enthalten. Detaillierte Informationen bietet das virtuelle Datenschutzbüro der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragen in Deutschland an.
Diese Webseite nutzt verschiedene Social-Media-Angebote. Das Regierungspräsidium Freiburg ist auf folgenden Social Media-Kanälen aktiv: Facebook, Twitter, Mastodon und YouTube. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist zusätzlich auf Instagram aktiv. Aktivieren Sie die Social-Media-Angebote, sind deren Datenschutzbestimmungen zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass sie die angebotenen sozialen Dienst und deren Funktionen auf eigene Verantwortung nutzen.
Wir machen daher ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die auch seitens der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg genutzten Dienste Twitter, Facebook und YouTube die Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer (z. B. persönliche Informationen, IP-Adresse etc.) entsprechend ihrer Datenverwendungsrichtlinien abspeichern und für geschäftliche Zwecke nutzen.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat keinen Einfluss auf diese Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. So bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit die Netzwerke bestehenden Löschpflichten nachkommen, welche Auswertungen und Verknüpfungen mit den Daten vorgenommen werden und an wen die Daten weitergegeben werden. Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg veröffentlichen keine relevanten Inhalte exklusiv in den sozialen Medien. Alle relevanten Informationen sind über www.rp-freiburg.de abrufbar.
Weitere Informationen
Datenschutzerklärung für die Social Media-Auftritte des Regierungspräsidiums
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
Es besteht ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.
b) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.
c) Recht auf Löschung
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
e) Recht auf Datenübertragbarkeit(Art. 20 DS-GVO);
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit steht Ihnen grundsätzlich zu, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO) oder die Verarbeitung auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO beruht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Dies gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die den Regierungspräsidien übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO). Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.
f) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) oder Buchstabe f) DS-GVO erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
g) Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
h) Recht auf Beschwerde (Art. 77 Abs. 1 DS-GVO)
Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie das jeweilig verantwortliche Regierungspräsidium postalisch oder per E-Mail kontaktieren. Darüber hinaus können Sie Ihr Anliegen auch der bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums zukommen lassen. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier:
Für den Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungspräsidium Stuttgart | Ruppmannstraße 21 | 70565 Stuttgart
0711 904-0
poststelle@rps.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe | Schlossplatz 1 - 3 | 76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-0
E-Mail:poststelle@rpk.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg | Kaiser-Joseph-Straße 167 | 79098 Freiburg
Telefon: 0761 208-0
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Tübingen
Regierungspräsidium Tübingen | Konrad-Adenauer-Straße 20 | 72072 Tübingen
Telefon: 07071 757-0
E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
Sie können Ihr Anliegen auch der/dem Behördlichen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums zukommen lassen:
Regierungspräsidium Stuttgart: datenschutzbeauftragter@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe: datenschutz@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg: datenschutzbeauftragter@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen: datenschutz@rpt.bwl.de
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a) Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
Es besteht ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.
b) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.
c) Recht auf Löschung
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
e) Recht auf Datenübertragbarkeit(Art. 20 DS-GVO);
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit steht Ihnen grundsätzlich zu, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO) oder die Verarbeitung auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO beruht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Dies gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die den Regierungspräsidien übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO). Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.
f) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) oder Buchstabe f) DS-GVO erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.
g) Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
h) Recht auf Beschwerde (Art. 77 Abs. 1 DS-GVO)
Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie das jeweilig verantwortliche Regierungspräsidium postalisch oder per E-Mail kontaktieren. Darüber hinaus können Sie Ihr Anliegen auch der bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums zukommen lassen. Die entsprechenden Adressen finden Sie hier:
Für den Regierungsbezirk Stuttgart
Regierungspräsidium Stuttgart | Ruppmannstraße 21 | 70565 Stuttgart
0711 904-0
poststelle@rps.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe | Schlossplatz 1 - 3 | 76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 926-0
E-Mail:poststelle@rpk.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg | Kaiser-Joseph-Straße 167 | 79098 Freiburg
Telefon: 0761 208-0
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de
Für den Regierungsbezirk Tübingen
Regierungspräsidium Tübingen | Konrad-Adenauer-Straße 20 | 72072 Tübingen
Telefon: 07071 757-0
E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de
Sie können Ihr Anliegen auch der/dem Behördlichen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums zukommen lassen:
Regierungspräsidium Stuttgart: datenschutzbeauftragter@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe: datenschutz@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg: datenschutzbeauftragter@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen: datenschutz@rpt.bwl.de