Referat 21 Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz
Referatsleitung
Janina Peters
Ltd. Regierungsdirektorin
0761 208-4682
abteilung2@rpf.bwl.de
Stellvertretung
Dr. Clara Beck
Regierungsdirektorin
0761 208-4492
Dietke Christiane Terlouw
Regierungsdirektorin
0761 208-4667
Unsere Aufgaben
Referat 21 ist zuständig für Raumordnung, Baurecht und denkmalschutzrechtliche Entscheidungen im Regierungsbezirk Freiburg.
Als höhere Raumordnungsbehörde
- führen wir zur Abstimmung und Koordination der vielfältigen Interessen an die Inanspruchnahme des Raumes, zum Freiflächenschutz und zur Sicherung der Raumverträglichkeit bei Großvorhaben, beispielsweise für den Ausbau von Energieleitungen, beim Rohstoffabbau oder für Einzelhandelsgroßprojekte Raumverträglichkeitsprüfungen durch,
- prüfen wir in Zielabweichungsverfahren die raumordnerische Verträglichkeit von Bauvorhaben, die die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans oder der Regionalplanung berühren,
- werden wir als Träger öffentlicher Belange in Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen beteiligt. In Flächennutzungsplanverfahren koordinieren wir die Stellungnahmen der Fachreferate unseres Hauses. Im Rahmen unserer raumordnerischen Stellungnahme prüfen wir die Vereinbarkeit kommunaler Planungen mit den Zielen und Grundsätzen landes- und regionalplanerischer Vorgaben,
- führen wir das Automatisierte Raumordnungskataster. Dieses beinhaltet Informationen zur Raumnutzung und den Verfahrensstand kommunaler Flächennutzungs- und Bebauungspläne.
Weitere Informationen
Raumordnung - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Geoportal Raumordnung BW (für den Zugriff auf die Planinhalte das Dialogfenster schließen)
Als höhere Baurechtsbehörde
- üben wir die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Baurechtsbehörden im Regierungsbezirk aus,
- beraten wir die örtlichen Behörden und achten auf eine gleichmäßige Anwendung baurechtlicher und bautechnischer Vorschriften,
- entscheiden wir über Widersprüche von Nachbarn oder Bauherrn gegen Baugenehmigungen oder baurechtliche Verfügungen und erreichen dabei eine hohe Befriedungsquote,
- entscheiden wir über Bauanträge der großen Städte für eigene Vorhaben, wenn im Verfahren Nachbareinwendungen eingelegt wurden.
- genehmigen wir im Stadtkreis Freiburg und den Großen Kreisstädten des Regierungsbezirks die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die sich nicht aus den rechtswirksamen kommunalen Flächennutzungsplänen entwickeln.
Weitere Informationen
Baurecht - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Erlasse und Vorschriften: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
FAQ LBO Novelle 2023 - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Bauleitplanung - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
UVP-Portal (Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung)
Die E-Mail Adresse für das zentrale Internetportal des Landes für die Bauleitplanung lautet: Bauleitplanung-Portal@mlw.bwl.de
Als höhere Denkmalschutzbehörde
- nehmen wir die Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Denkmalschutzbehörden wahr,
- führen Widerspruchsverfahren gegen denkmalschutzrechtliche Entscheidung durch,
- erteilen wir denkmalschutzrechtliche Zustimmungen oder Genehmigungen, wenn Stadt- und Landkreise, Große Kreisstädte sowie Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 LVG selbst als Eigentümer oder Besitzer eines Kulturdenkmales betroffen sind,
- führen wir das Denkmalbuch, in dem Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung (§ 12 DSchG) aufgenommen werden
- verwalten wir die Liste der verkäuflichen Kulturdenkmale für den Regierungsbezirk Freiburg.
Die fachlichen Aufgaben der Denkmalpflege werden landesweit vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart wahrgenommen.
Weitere Informationen:
Denkmalpflege - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Zuständig für die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Erneuerbaren Energien Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbaren Wärmegesetz des Landes BW (EWärmeG) sind die jeweiligen unteren Baurechtsbehörden. Das Regierungspräsidium ist für die Entscheidung über Widersprüche zu den genannten Vorschriften zuständig. Daneben kommt ihm auch eine Beratungsfunktion sowohl gegenüber den unteren Baurechtsbehörden als auch gegenüber interessierten Bürgern zu.
Ansprechpartnerin für Gebäudeenergiegesetz (GEG), Wärmegesetze Bund und Land, EnEV
Corina Henninger
0761 208-4700
corina.henninger@rpf.bwl.de
Ansprechpartner für Technische Beratung
Jan Schreiber
0761 208-4684
jan.schreiber@rpf.bwl.de
Weitere Informationen
Gebäudeenergieeffizienz - Regierungspräsidien Baden-Württemberg