Alb zum Hochrhein

Lage des Natura 2000-Gebiets

​Das FFH-Gebiet 8314-341 „Alb zum Hochrhein“ besteht aus sechs Teilflächen. Das größte FFH-Teilgebiet erstreckt sich von St. Blasien im Norden entlang der Hauensteiner Alb bis Albbruck im Süden und ist gleichzeitig ein Teilgebiet des Vogelschutzgebiets 8114-441 „Südschwarzwald“.

Übersichtskarte, (pdf, 2,5 MB)

Ihre Ansprechpartnerin

Marie Spallek
0761 208-4128
marie.spallek@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 5
Referat 56
79083 Freiburg i. Br.

Charakteristik

Das Schutzgebiet liegt komplett im Landkreis Waldshut, neun Städte und Gemeinden haben Anteil am FFH-Gebiet: Albbruck, Dachsberg (Südschwarzwald), Dogern, Görwihl, Höchenschwand, Laufenburg (Baden), Sankt Blasien, Weilheim und Waldshut-Tiengen.

Das Gebiet ist geprägt durch tief eingeschnittene Schluchten und Täler mit naturnahen Bergbächen, Auen-Galeriewäldern, Schluchtwäldern, Buchenwäldern sowie Felsen und Schutthalden. Im Talgrund exisitert im Offenland artenreiches Grünland. Im Südwesten des Gebietes liegen ausgedehnte Buchenwälder. Eine Besonderheit des Gebietes ist das Tiefenhäuser Moos, ein ombrotrophes Hochmoor mit zum Teil Mineralbodenwassereinfluss. Im Unterlauf der Alb baut der Biber seine Burgen und trägt zur Gewässerdynamik bei. Ein kleiner Abschnitt des Hochrheins ist von Weichholzauewäldern gesäumt. Die Grüne Keiljungfer, eine attraktive Libellenart, profitiert hier von der naturnahen Gewässermorphologie dieses Rheinabschnitts.
 

Unser Ziel

Mit Hilfe des Managementplans für das FFH-Gebiet soll der Schutz und die Erhaltung der in Natura 2000-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie umgesetzt werden.

Der Natura 2000-Managementplan ist unter anderem Grundlage für die lagegenaue Darstellung der Vorkommen und des Erhaltungszustands der
Lebensraumtypen und Arten in den Gebieten, die Darstellung von Flächen auf denen die Durchführung von Erhaltungs- und
Entwicklungs­maßnahmen empfohlen werden und den effizienten Einsatz von Fördermitteln (Pflegeaufträge nach Landschaftspflegerichtlinie, Förderprogramm FAKT, Umweltzulage Wald).

Eindrücke aus dem Natura 2000-Gebiet