B 311 - Ortsumfahrung Immendingen
Aktueller Stand
Das Scopingverfahren durch die Planfeststellungsbehörde ist abgeschlossen. Aktuell werden die Verkehrsplanung und Umweltverträglichkeitsstudie bearbeitet.
Übersichtslageplan, (pdf, 2 MB)
Varianten (Stand 11/2019), (pdf, 470 KB)
Kontakt
Fachinformationen
Thomas Breckwoldt
Projektleiter
0761 208-4432
thomas.breckwoldt@rpf.bwl.de
Öffentlichkeitsbeteiligung
0761 208-4472
oeffentlichkeitsbeteiligung@rpf.bwl.de
Leitfaden für eine neue Planungskultur, (pdf, 2,9 MB)
Die Straßenplanung im Überblick
Ausgangslage
Die Bundesstraße (B) 311 führt in Fortführung der B 31 Breisach - Freiburg - Donaueschingen, von Geisingen (Anschlussstelle A 81) über Ehingen (Donau) nach Ulm. Sie stellt eine der wichtigsten West-Ost-Verbindungen im Süden Baden-Württembergs dar. Der gesamte Straßenzug wurde vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) in die höchste Verbindungsfunktionsstufe I eingestuft. Er wurde in den letzten Jahren Stück für Stück ausgebaut. Immendingen ist eine der wenigen Gemeinden, in der die Bundesstraße noch direkt durch den Ort führt. Die B 311 soll die Funktion einer überregionalen bis großräumigen Verbindungsstraße erfüllen. Da der Straßenabschnitt durch Immendingen nicht den gegebenen Anforderungen entspricht, ist er entsprechend auszubauen.
Die Maßnahme ist im neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) in den vordringlichen Bedarf eingestuft worden. In der Landeseigenen Prioritätenliste des Verkehrsministeriums wurde die Maßnahme innerhalb des Regierungsbezirks Freiburg in die höchste Priorität der „Neuen Maßnahmen“ eingestuft.
Die Projektplanung wurde vom Regierungspräsidium Freiburg Ende 2018 aufgenommen.
Ziele der Maßnahme
- Entlastung der Anwohnerschaft von Lärm und Abgasen
- Verkehrliche Entlastung des Ortsteils Zimmern und der Gemeinde Immendingen durch die Ortsumfahrung
- Langfristig leistungsfähige, großräumige Verbindung gewährleisten
Geplante Maßnahmen
Die Projektplanung wurde vom Regierungspräsidium Freiburg Ende 2018 aufgenommen. Das Scopingverfahren, welches durch die Planfeststellungsbehörde geleitet wurde, ist abgeschlossen. Am Ende des Verfahrens sollen alle Varianten in der weiteren Verkehrsanlagen- und Umweltplanung gegeneinander abgewogen werden, um die sogenannte Vorzugsvariante für die weitere Planung zu finden.