Geplantes Naturschutzgebiet Lupfen bei Talheim (Landkreis Tuttlingen)
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) beabsichtigt die Ausweisung des neuen Naturschutzgebiets Lupfen bei Talheim im Landkreis Tuttlingen. In Rahmen des förmlichen Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens konnten Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange bis zum 2. August 2023 Einwendungen und Stellungnahmen zu dem geplanten Naturschutzgebiet abgeben. Diese werden vom Regierungspräsidium als Höhere Naturschutzbehörde nun fachlich und rechtlich geprüft.
Der aktuelle Verordnungsentwurf für das geplante Naturschutzgebiet am Lupfen wurde bereits vorab im Internet veröffentlicht.
Unterlagen
Entwurf der Verordnung (Stand: 02.05.2023) (pdf)
Karte des geplanten Naturschutzgebiets (pdf)
Faktencheck zur Schilderaktion auf dem Lupfen (pdf)
Besonderheiten des Gebiets
Das geplante Naturschutzgebiet am Lupfen umfasst 109 Hektar und beherbergt zahlreiche gefährdete Biotope. Sie sind Lebensraum vieler, zum Teil stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Neben 14 verschiedenen Heuschreckenarten kommen mit Wachtel und Bluthänfling auch zwei Vogelarten am Lupfen vor, die stark zurückgehen. Darüber hinaus gibt es seltene Orchideenarten in Wäldern und Magerrasen.
Durch aufwendige Pflegemaßnahmen ist es in den letzten 15 Jahren gelungen, Teile der verbuschenden Wacholderheiden wieder herzustellen und zu beweiden. Sie sind die artenreichsten Lebensräume am Lupfen.

Die Korallenwurz gehört zur Familie der Orchideengewächse und ist im Gebiet heimisch.

Der Südhang des Lupfen ist charakteristisch geprägt durch eine heckenreiche Kulturlandschaft.

Wacholder prägt das Landschaftsbild des Lupfens.

Blütenreiche Wiesen sind für zahllose Insekten wie das Sechseck-Widderchen und Schwebfliegenarten überlebenswichtig.

Entlang magerer Wiesenränder wächst die Spargelschote.

An langgrasigen Waldsäumen und auf Wacholderheiden krabbelt und fliegt die Sichelschrecke.
Berücksichtigung vieler Perspektiven
Im Verordnungsentwurf vom 2. Mai 2023 sind u.a. umfangreiche Ausnahmeregelungen für Veranstaltungen der örtlichen Vereine enthalten:
- Die Feste „Funkenfeuer“ und „Baartreffen“ sind weiterhin ohne größere Einschränkungen möglich. Zahlreiche Ausnahmen gibt es auch für andere Feste und Veranstaltungen der örtlichen Vereine. Sonstige (bspw. private) Veranstaltungen mit bis zu 40 Personen sind ebenfalls zulässig.
- Zugelassene Grillstellen können auch in Zukunft genutzt werden.
- Unter Beachtung des Wegegebotes kann auch weiterhin im Gebiet gepicknickt werden.
- Der Geocaching-Punkt auf dem Lupfenturm kann weiterhin bespielt werden.
- Es besteht eine Ausnahmemöglichkeit zur Ausbringung von Gülle.
- Das Verbot zum Befahren des Waldes und nichtöffentlicher Wege mit dem Auto (Waldgesetz, Straßenverkehrsordnung) gilt weiterhin.
- Mit dem PKW darf auf den bisher dafür zugelassenen Straßen und Plätzen gefahren bzw. geparkt werden. Die derzeit für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Straßen können bei der zuständigen Gemeinde Talheim erfragt werden.
- Auf allen befestigten Feld- und Waldwegen im Gebiet darf wie bisher geritten, spaziert und mit dem Fahrrad gefahren werden. Auch die markierten Wanderwege dürfen weiterhin genutzt werden.
- Verbot zum Fahrradfahren auf Wegen unter zwei Metern Breite im Wald (Waldgesetz)
- Verbot zum Hinterlassen von und Lagern von Müll o.Ä. (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
- Verbot zur Veränderung der Bodengestalt (Landschaftsschutzgebietsverordnung)
- Verbot, neu aufzuforsten (Landschaftsschutzgebietsverordnung)
- Verbot zum Zelten im Gebiet (Landschaftsschutzgebietsverordnung)
- Verbot baulicher Maßnahmen, z.B. der Aufbau von Hütten anlässlich verschiedener Feierlichkeiten (Landschaftsschutzgebietsverordnung)
- Austausch der Gemeinde mit zuständigen Behörden bei naturschutzfachlichen Auswirkungen
Herbst 2013: Information der Gemeinde über die Schutzgebietsplanung
Oktober 2014: Vorstellung der Planung zum Naturschutzgebiet „Lupfen“ im Gemeinderat
Dezember 2019: Information der Gemeinde über geplante Kartierungen des Naturschutzgebiets
Ab Januar 2020: Regelmäßige Informationen an die Gemeinde Talheim über die Vorbereitung des Vorhabens
Oktober 2022: Öffentliche Gemeinderatsitzung mit Tagesordnungspunkt zum geplanten Naturschutzgebiet
Oktober 2022 bis April 2023: Vorabgespräche mit landwirtschaftlichen Betrieben
Januar 2023: Öffentliche Informationsveranstaltung zum geplanten Naturschutzgebiet
Juni 2023: Vorabveröffentlichung des Verfahrensentwurfs
August 2023:
2. August: Gespräch und persönliche Übergabe von Stellungnahmen durch Vertreter der Interessensgruppe an das Regierungspräsidium Freiburg.
2. August - Ende der Offenlage: Eingang von insgesamt 29 Stellungnahmen im Rahmen des Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens.
Seit 3. August: Fachliche und rechtliche Überprüfung der geäußerten Einwendungen und Bedenken.
Ende 2023/ Beginn 2024:
- Abschluss des Abwägungsprozesses und entsprechende Überarbeitung der Verordnung
- Unterzeichnung der Verordnung durch Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer.
- Benachrichtigung der Einwenderinnen und Einwender über das Ergebnis der Überprüfung der individuellen Bedenken.
- Verkündung der Verordnung im Gesetzblatt.
- Zweiwöchige Auslegung der finalen Verordnung mit Karten beim Regierungspräsidium Freiburg und beim Landratsamt Tuttlingen.
- Inkrafttreten der Verordnung.
Info: Diese Seite wird aktualisiert, sobald konkrete Termine bekannt sind.
Das Regierungspräsidium Freiburg kümmert sich als höhere Naturschutzbehörde um die Ausweisung von Naturschutzgebieten im Regierungsbezirk Freiburg.
Eine intakte Natur ist unsere Lebensgrundlage, das Naturschutzgebiet Lupfen ist ein wichtiger Mosaikbaustein der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg. Eine hohe Biodiversität ist wie eine Lebensversicherung für uns und künftige Generationen. Denn Vielfalt ist das wichtigste Überlebensprinzip in der Natur, es erzeugt Stabilität. Nur bei einer hohen Artenvielfalt und einer großen genetischen Bandbreite innerhalb einer Art ist die Natur in der Lage, mit veränderten Bedingungen zurechtzukommen: mit veränderten Klimabedingungen, neuen Krankheiten oder Schädlingen.
Durch die vom RP finanzierten, teils aufwändigen Pflegemaßnahmen ist es in den letzten 15 Jahren gelungen, Teile der verbuschenden Wacholderheiden wiederherzustellen und mit Unterstützung von Landschaftserhaltungsverband und Unterer Naturschutzbehörde zu beweiden. Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet besteht die Chance den Hausberg Talheims als einen der artenreichsten Lebensräume der Gemarkung zu erhalten und zu entwickeln.