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Referat 41 Recht, Verwaltung, Grunderwerb

Referatsleitung

Heidi Götz
Abteilungsdirektorin
0761 208-4405
abteilung4@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Thomas Mücke
Regierungsdirektor
0761 208-4418
abteilung4@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

In Referat 41 betreuen wir die Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen  in allen Rechtsangelegenheiten bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Bundesfernstraßen und Landesstraßen. Hier sind wir zuständig für die Themen Recht, Verwaltung und Grunderwerb. 

... ist der Grunderwerb unsere wesentlichste Aufgabe.

Dazu gehört die Beschaffung der für die Baumaßnahmen des Landes oder des Bundes benötigten Grundstücke. Hierzu sind Kaufverträge auszuhandeln, Dienstbarkeiten zu vereinbaren, Bauerlaubnisse einzuholen und Entschädigungsfragen zu lösen. Nur in Einzelfällen muss auf ein förmliches Enteignungs- oder Besitzeinweisungsverfahren zurückgegriffen werden.

... muss die neu entstandene oder verlegte Straße vermessen werden, um den aktuellen Zuschnitt der Grundstücke zentimetergenau festzuhalten. Wir beauftragen Vermessungsämter oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Deren Ergebnisse müssen anschließend auch im Grundbuch vollzogen werden. Dazu sind ggf. Kaufverträge anzupassen, Verträge zur Übereignung der Grundstücke zu schließen und die Eintragung in das Grundbuch zu beantragen. Nur so ist sichergestellt, dass letztendlich der Inhalt des Grundbuchs mit der Realität übereinstimmt. Erst dann ist die Aufgabe „Grunderwerb“ abgeschlossen.

Eine weitere Aufgabe ist die Verwaltung und Betreuung der zur Erfüllung der Aufgaben der Straßenbauverwaltung erworbenen Liegenschaften des Bundes und des Landes. ​

Wir betreuen die Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen in allen Rechtsangelegenheiten bei Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Bundesfernstraßen und Landesstraßen.

Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem

  • die Prüfung und Entscheidung, ob bei unwesentlichen Straßenbaumaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren entbehrlich ist,

  • die Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen von Verkehrsteilnehmern durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei Straßen,

  • die Durchführung von Widerspruchsverfahren bei straßenrechtlichen Entscheidungen der unteren Verwaltungsbehörden,

  • die Vertretung des Landes vor den Verwaltungsgerichten und die Vorbereitung bei der Erhebung und Abwehr von Klagen vor den Zivilgerichten,

  • die Mitwirkung bei Abschluss und Abwicklung von Bauverträgen, bei der Förderung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben, bei der Lösung von Fragen aus dem Straßenrecht - Sondernutzung, Anbauverbot, Widmung und Umstufung -, etc. (der Aufgabenkatalog ist insoweit nicht abschließend).

Wir kümmern uns aber auch um Verwaltungsangelegenheiten der Straßenbauverwaltung. Hierzu gehören beispielsweise Organisations-, Personal- und Ausbildungsangelegenheiten und all die verwaltungsinternen Arbeitsabläufe, die funktionieren müssen.