Informationen für Anwohnerinnen und Anwohner: Notunterkunft für Geflüchtete in Freiburg-St. Georgen
Auf dem ehemaligen OBI-Gelände in der Basler Landstraße im Freiburger Stadtteil St. Georgen entsteht im Rahmen der Erstaufnahme des Landes eine temporäre Notunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine. Die Unterkunft wird Platz für bis zu 800 Personen bieten.
Auf dieser Internetseite finden Anwohnerinnen und Anwohner Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Notunterkunft im Freiburger Stadtteil St. Georgen soll voraussichtlich im Oktober 2022 in Betrieb gehen.
Zunächst besteht die vertragliche Vereinbarung zur Nutzung bis zum 30. April 2023. Wie es danach weitergeht, wird sich mit den Entwicklungen der kommenden Monate zeigen. In der aktuellen Situation haben auch wir keine Planungssicherheit und reagieren bestmöglich auf zukünftige Entwicklungen.
Ja. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Notunterkunft im Rahmen der Landeserstaufnahme, mit der Obdachlosigkeit vermieden werden soll. Geplant ist, dass die Menschen hier nur wenige Tage untergebracht sein werden.
Sobald die Unterkunft in Betrieb ist, können sich Anwohnerinnen und Anwohner direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort wenden. Sicherheitspersonal wird rund um die Uhr auf dem Gelände sein.
Gerne können Sie sich auch weiterhin per E-Mail (oeffentlichkeitsarbeit@rpf.bwl.de) oder Telefon (0761 208-2013) an uns wenden, damit wir bei Herausforderungen im Dialog gemeinsam gute Lösungen finden können.
Verantwortlich für die Sicherheit auf dem Gelände ist das Regierungspräsidium Freiburg. Die Sicherheitsfirma, die ab Betrieb im Auftrag des Regierungspräsidiums vor Ort ist, wird 24 Stunden auf dem Gelände im Einsatz sein. Sprechen Sie das Sicherheitspersonal bei Probleme gerne direkt an!
Vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft. Aktuell werden in der Notunterkunft in Freiburg St. Georgen keine Geld- oder Sachspenden benötigt. Wenn Sie die Bewohnerinnen und Bewohner mit konkreten Freizeitaktivitäten unterstützen möchten, können Sie sich gerne mit Ihrer Idee direkt an die unabhängige Verfahrens- und Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände in der Landeserstaufnahme für Geflüchtete wenden - so finden Bedarf und Angebot am besten zusammen:
Kontakt
Roman Wigand
Leitung Notunterkunft Freiburg
Roman.Wigand@rpf.bwl.de
Christoph Zängle
Stv. Leitung Notunterkunft Freiburg
Christoph.Zaengle@rpf.bwl.de
Ja, geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer dürfen sich in Europa frei bewegen und selbstverständlich auch das Gelände der Notunterkunft verlassen. Lediglich Besuche von Personen, die nicht in der Unterkunft untergebracht sind, sind auch zum Schutz aller Bewohnerinnen und Bewohner nicht gestattet.
Nach Aktivierung der sogenannten Massenzustromrichtlinie durch die EU sind Flüchtende aus der Ukraine direkt in der vorläufigen Unterbringung, für die die Stadt- und Landkreise zuständig sind, unterzubringen. Das Land unterstützt die Stadt- und Landkreise durch einen gleichzeitigen Aufbau der Kapazitäten der Erstaufnahme als Puffer – soweit und solange dies möglich ist.