Informationen für Anwohnerinnen und Anwohner: Notunterkunft für Geflüchtete in Freiburg-St. Georgen

Die Glasfront eines Obi-Gebäudes in Freiburg-St.Georgen

Auf dem ehemaligen OBI-Gelände in der Basler Landstraße im Freiburger Stadtteil St. Georgen befindet sich im Rahmen der Erstaufnahme des Landes eine temporäre Notunterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine. Die Unterkunft bietet Platz für bis zu 440 Personen.

Auf dieser Internetseite finden Anwohnerinnen und Anwohner Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Die Notunterkunft im Freiburger Stadtteil St. Georgen ist seit Oktober 2022 in Betrieb.

Anwohnerinnen und Anwohner können sich direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort wenden. Auf dem Gelände befindet sich rund um die Uhr Sicherheitspersonal.

Gerne können Sie sich auch weiterhin per E-Mail (oeffentlichkeitsarbeit@rpf.bwl.de) an uns wenden, damit wir bei Herausforderungen im Dialog gemeinsam gute Lösungen finden können. Sie erreichen uns auch über unsere zentrale Telefonnummer: 0761208-0.

Die Sicherheitsfirma, die im Auftrag des Regierungspräsidiums vor Ort ist, wird 24 Stunden auf dem Gelände im Einsatz sein. Sprechen Sie das Sicherheitspersonal bei Probleme gerne direkt an!

 

 

Vielen Dank für Ihre Hilfsbereitschaft. Aktuell werden in der Notunterkunft in Freiburg St. Georgen keine Geld- oder Sachspenden benötigt.

Wenn Sie die Bewohnerinnen und Bewohner mit konkreten Freizeitaktivitäten unterstützen möchten, können Sie sich gerne mit Ihrer Idee direkt an die im Weiteren aufgeführte Leitung der Unterkunft wenden - so finden Bedarf und Angebot am besten zusammen:

Kontakt

Roman Wigand
Leitung Notunterkunft Freiburg
Roman.Wigand@rpf.bwl.de

Christoph Zängle
Stv. Leitung Notunterkunft Freiburg
Christoph.Zaengle@rpf.bwl.de

 

 

Ja, geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer dürfen sich in Europa frei bewegen und selbstverständlich auch das Gelände der Notunterkunft verlassen. Lediglich Besuche von Personen, die nicht in der Unterkunft untergebracht sind, sind auch zum Schutz aller Bewohnerinnen und Bewohner nicht gestattet. 

 

Nach Aktivierung der sogenannten Massenzustromrichtlinie durch die EU sind Flüchtende aus der Ukraine direkt in der vorläufigen Unterbringung, für die die Stadt- und Landkreise zuständig sind, unterzubringen. Das Land unterstützt die Stadt- und Landkreise durch einen gleichzeitigen Aufbau der Kapazitäten der Erstaufnahme als Puffer – soweit und solange dies möglich ist.