Kläranlage aus der Luft fotografiert

Referat 54.3 Industrie/Kommunen - Schwerpunkt Abwasser

Referatsleitung

Michael Dräger
Ltd. Regierungsdirektor
0761 208-2137
abteilung5@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Gero Kästner
Technischer Oberrat
0761 208-2139
abteilung5@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

Im Referat 54.3 sind wir zuständig für Industriebetriebe im Bereich der Metallindustrie (insbesondere Galvaniken und Leiterplattenbetriebe), Papierindustrie und Textilveredlungsindustrie, die auf dem Werksgelände mindestens eine nach EU-Recht besonders umweltrelevante Anlage („IE-Anlage“ oder Anlage nach Störfallverordnung) betreiben sowie die kommunale Kläranlage Breisgauer Bucht.

Diese Zuständigkeit für sogenannte „Zaunbetriebe“ umfasst alle damit zusammenhängenden Aufgaben im Umweltschutz und Arbeitsschutz für alle Anlagen des Industriestandortes, also zum Beispiel auch Kraftwerke. Als Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde sind wir zuständig für grundsätzliche Fragen des Abwasserrechtes (kommunale und industrielle Abwasserbeseitigung), Abwasserabgabe und des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Im industriellen Bereich kümmern wir uns um

  • die Überwachung der immissionsschutz-, wasser-, abfall- und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen, unter anderem Umweltinspektionen in ein-, zwei- oder dreijährigen Intervallen in Abhängigkeit von der Umweltrelevanz der IE-Anlagen vor Ort,
  • die Überwachung von Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung - regelmäßige Störfallinspektionen,
  • die Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und wasserrechtlicher Erlaubnisverfahren (Abwassereinleitungen, Grundwasserentnahmen),
  • die Beratung der Betriebe im Rahmen von Vorantragskonferenzen
  • sowie Stellungnahmen zu baurechtlichen Verfahren.

Im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung sind wir als höhere Wasserbehörde zuständig für:

  • die Erteilung wasserrechtlicher Einleitungserlaubnisse für kommunale Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 100.000 Einwohnerwerten,
  • die Fachaufsicht und Beratung der unteren Wasserbehörden, vor allem im Rahmen regelmäßiger Dienstbesprechungen,    
  • die einheitliche Umsetzung von Fachzielen auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung (einschließlich Regenwasserbewirtschaftung) im Regierungsbezirk
  • und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Bei Defiziten in Wasserkörpern organisieren wir Gewässer-Untersuchungen.

Im Bereich der Förderung kommunaler Abwasserbeseitigung sind wir zuständig für die finanzielle Förderung von Bau und Erneuerung kommunaler Abwasseranlagen nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft sowie von privaten und kommunalen Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum.