Gewässer Neumagen fließt durch den Ort Staufen

Hochwasserschutz Neumagen in Staufen

Der Landesbetrieb Gewässer plant im Benehmen mit der Stadtverwaltung Staufen am Gewässer Neumagen in Staufen Hochwasserschutzmaßnahmen. Aktuell liegt die Entwurfsplanung vor. In einem neuen hydraulischen Gesamtmodell wurden verschiedene Hochwasserabflussszenarien für den Neumagen zwischen Staufen und Bad Krozingen berechnet. Die vorhandene Ufermauer wurde zudem geotechnisch untersucht und für diese eine denkmalpflegerische Bestandserfassung durchgeführt.

Pressemitteilung zur Information über die Planunterlagen, März 2021
Planunterlagen und Möglichkeiten zur Beteiligung
Pressemitteilung zum Hochwasserschutz, Februar 2021

 

Kontakt

Bernhard Walser
Projektleitung
Bernhard.Walser@rpf.bwl.de

Zahlen und Fakten

Geplanter Baubeginn: Frühjahr 2022
Geplante Fertigstellung: Herbst 2023
Kosten: ca. zwei Mio. Euro

 

Termine

Aktuell sind keine Termine geplant. Wir informieren Sie unter anderem an dieser Stelle über aktuelle Termine wie Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen.

Informationen zum Projekt

Die Hochwassergefahrenkarten Landes zeigen, dass in Staufen im Falle größerer Hochwässer mit massiven innerörtlichen Überflutungen durch den Neumagen zu rechnen ist. Der Neumagen ist in diesem Bereich ein Gewässer erster Ordnung und damit im Zuständigkeitsbereich des Landes. Aufgrund der festgestellten Gefährdung und den damit verbundenen Konsequenzen haben sich das Regierungspräsidium Freiburg sowie die Stadtverwaltung Staufen gemeinsam dazu entschlossen, Lösungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für ein 100-jährliches Hochwasserereignis (HQ100) ab Höhe "Am Schießrain" und insbesondere für die historische Altstadt zu entwickeln. Maßnahmenträger für diese Hochwasserschutzmaßnahme ist der Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Freiburg. Die Stadt Staufen beteiligt sich an den Planungs- und Baukosten. Die Hochwasserschutzmaßnahmen sind durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wasserrechtlich genehmigen zu lassen.

Als nächster Schritt soll nun die Genehmigungsplanung erstellt sowie die wasserrechtliche Genehmigung beantragt werden. Hierfür ist auch das Einverständnis der angrenzenden Anliegerinnen und Anleger erforderlich, die zudem in noch ausstehenden, gesonderten Terminen über die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen informiert werden.

Bereits mit Schreiben vom 27. Januar 2021 wurden die angrenzenden Anliegerinnen und Anleger über den aktuellen Planungsstand vorab informiert. Der Gemeinderat der Stadt Staufen hat die bisherige Entwurfsplanung sowie die Weiterverfolgung der Planung in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 27. Januar 2021 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Durch die Coronapandemie kann die Beteiligung der Öffentlichkeit jedoch nicht wie geplant stattfinden. Auf dieser Internetseite können Sie sich über das Projekt informieren. Zudem finden Interessierte hier in Zukunft Antworten der Projektleiter auf Fragen und Anmerkungen aus der Bevölkerung.

Im Bereich der angrenzenden Altstadt ist die vorhandene Ufermauer gemäß Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmal eingestuft. Hieraus ergeben sich seitens des Landesamtes für Denkmalpflege die Anforderungen, das Erscheinungsbild und - soweit möglich - die Bausubstanz der vorhandenen Mauer zu erhalten.
Im Zuge von Bauwerksuntersuchungen wurde ein nicht ausreichender, baulicher Zustand der vorhandenen Ufermauer ermittelt. Die vorhandene Ufermauer ist somit für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen nicht geeignet, so dass sie gegen eine neu zu errichtende Hochwasserschutzmauer zu ersetzen ist.

Ziel der Maßnahmen ist die Herstellung eines 100-jährlichen Hochwasserschutzes. Ohne Hochwasserschutzmaßnahmen ist aktuell bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis ein Schadenserwartungswert für Staufen in Höhe von ca. sieben Millionen Euro zu erwarten. Dies wurde im Rahmen einer planungsbegleitenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ermittelt. Im Zuge der Maßnahme werden den Belangen des Denkmalschutzes sowie des Naturschutzes durch Artenschutzbetrachtung und Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen.

Nachfolgende Hochwasserschutzmaßnahmen sind - in Fließrichtung betrachtet an der rechten sowie linken Uferseite - wie folgt vorgesehen:

  • Neubau einer Hochwasserschutzmauer (größtenteils als Ersatz für die abzutragende, bestehende Ufermauer) auf einer Länge von ca. 220 Meter auf der rechten Uferseite mittels einer verdeckten Betonstützmauer mit Verblendung durch Natursteine sowie Geländer als Absturzsicherung    
  • Errichtung einer Trockenmauer im Bereich Am Schießrain auf einer Länge von ca. 90 Meter auf der rechten Uferseite
  • Vorhalten eines mobilen Hochwasserschutzsystems (zum Beispiel Doppelkammerschlauch) durch die Stadt Staufen im Bereich der Einmündung Bettelbrunner Straße auf der linken Uferseite   
  • vereinzelte Dammbalkenverschlüsse auf der rechten Uferseite

 

 

Informieren Sie sich

Haben Sie Fragen und Anregungen? Gibt es Unklarheiten oder haben Sie Ideen? Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!

Durch die Coronapandemie können geplante Informationsveranstaltungen, insbesondere mit den betroffenen Anlieger*innen, aktuell leider nicht stattfinden. Wir möchten der Öffentlichkeit dennoch die Möglichkeit geben, sich über die geplanten Maßnahmen zu informieren, Fragen zu stellen und Anregungen mit uns zu teilen. Deshalb finden Sie auf dieser Internetseite Informationen über die angedachten Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Ideen zum Hochwasserschutz Neumagen in Staufen haben, freuen wir uns, wenn Sie diese bis zum 15. Mai 2021 an die E-Mail-Adresse HWS.Staufen@rpf.bwl.de senden würden. Ihre eingehenden Nachrichten werden anonymisiert und für alle sichtbar auf unserer Internetseite beantwortet. Falls spezielle Fragen zu einzelnen Privatgrundstücken auftauchen, werden wir diese vertraulich behandeln und direkt mit der Absenderin oder dem Absender in Kontakt treten.

Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst!

Wie wir die eingehenden Mails und die personenbezogenen Daten verarbeiten und weitere Informationen zum Datenschutz erfahren Sie in der Datenschutzerklärung.

Unterlagen aus der aktuellen Entwurfsplanung

 

Lageplan Wasserspiegellinie Überflutung HQ100 (Anlage 2.2), (pdf, 3 MB)

Lageplan Hochwasserschutzmaßnahmen (Anlage 2.3), (pdf, 4 MB)

Stützmauer Typ 1 Regelquerschnitt und Ansicht (Anlage 5.1), (pdf, 812 KB)

Stützmauer Typ 2 Regelquerschnitt und Ansicht (Anlage 5.2), (pdf, 811 KB)

Stützmauer Typ 3 Regelquerschnitt und Ansicht (Anlage 5.3), (pdf, 815 KB)

Trockenmauer Am Schießrain (Anlage 5.4), (pdf, 157 KB)