Luftreinhalteplan Schramberg

Schramberg aus der Luft

Warum ein Luftreinhalteplan für Schramberg?

Im Rahmen von Messungen im landesweiten Luftmessnetz wurden in Schramberg an der Oberndorfer Straße (B462) in den Jahren 2007 bis 2011 Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes (Jahresmittelwert) für Stickstoffdioxid (NO2) festgestellt. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2013 der Luftreinhalteplan Schramberg aufgestellt und im Jahr 2016 erstmals fortgeschrieben. Da die Ursachenanalyse für Schramberg ergeben hatte, dass der Verkehr der Hauptverursacher der Schadstoffbelastung ist, mussten entsprechende Luftreinhaltemaßnahmen hier ansetzen. Die Talstadtumfahrung, die nach einer Wirkungsuntersuchung die wirkungsvollste Maßnahme zur Verbesserung der Belastungssituation gewesen wäre, konnte jedoch nicht mit einem sinnvollen Zeithorizont realisiert werden, weshalb im Wesentlichen nur die Ausweisung einer Umweltzone mit zeitlich gestaffelten Fahrverboten sowie eine Tempobeschränkung auf 30 km/h in einem Teilabschnitt der Oberndorfer Straße realisierbar war.

Ansprechpartner

Hubert Faller
Referat 54.1
0761 208-2092
hubert.faller@rpf.bwl.de
 

Allgemeine Fragen zur Luftreinhaltung
Luftreinhalteplan@rpf.bwl.de

Immissionsbelastung durch Stickstoffdioxid in Schramberg

Nachdem das NO2-Immissionsniveau bis 2013 bei ca. 50 µg/m3 lag, konnte nach der Bekanntgabe des Luftreinhalteplans 2013 bzw. seiner ersten Fortschreibung in 2016 eine signifikant niedrigere Schadstoffbelastung um 40 µg/m3 beobachtet werden. Seit 2017 liegen alle NO2-Jahresmittelwerte in Schramberg deutlich unter dem NO2-Immissionsgrenzwert (Jahresmittelwert).


Immissionsbelastung durch Feinstaub in Schramberg

Für Feinstaub (PM10) waren die PM10-Grenzwerte an der Oberndorfer Straße schon im Jahr 2007 unterschritten. Inzwischen hat sich die PM10-Immissionsbelastung kontinuierlich weiter verringert und auf einem niedrigen Niveau stabilisiert.

 

Aktuelle Immissionsmesswerte (u. a. NO2, PM10) für Schramberg (LUBW)

  • Erster Luftreinhalteplan (2013) (wegen Überschreitung des NO2-Immissionsgrenzwertes)
    - ab 01.07.2013 Umweltzone/Einführung von Verkehrsverboten
    - 01.07.2013 Verbot für Kfz mit Schadstoffgruppe 1 + 2 (ohne und mit roter Plakette)(M5.1)
    - 02.02.2015 Verbot für Kfz mit Schadstoffgruppe 1 + 2 + 3 (ohne und mit roter/gelber Plakette; „grüne Umweltzone“)(M5.2)
  • 1. Fortschreibung Luftreinhalteplan (2016) (wegen weiterhin bestehender Überschreitung des NO2-Immissionsgrenzwertes)
    - ab 01.11.2016 Einführung von Tempo 30 auf dem unteren Abschnitt der Oberndorfer Straße (M6)
  • 2. Fortschreibung Luftreinhalteplan (2023) (wegen langjähriger Einhaltung des NO2-Immissionsgrenzwertes)
    - ab 01.03.2023 Aufhebung der Maßnahmen
    • Umweltzone/Verkehrsverbote (M5.1/M5.2)
    • Tempo 30 auf der Oberndorfer Straße (M6)
    • Bau der Talstadtumfahrung (M4)

Fortschreibung des Luftreinhalteplans Schramberg (2023)

Aufgrund dieser erfreulichen Verbesserung der Luftqualität in Schramberg hat das Regierungspräsidium Freiburg im Jahr 2022 geprüft, welche Maßnahmen des Luftreinhalteplans Schramberg aufgehoben werden können. Dazu wurden die Auswirkungen bei einer Aufhebung der Maßnahmen M 5 (Umweltzone in der Talstadt mit Verkehrsverboten für Kfz der Schadstoffgruppen 1, 2 und 3 („Umweltzone mit grüner Plakette“)) sowie der Maßnahme M 6 (Tempo 30 auf einem Teilstück der Oberndorfer Straße) geprüft. Die Prüfung ergab, dass diese verkehrsbeschränkenden Maßnahmen aus Gründen der Luftreinhaltung nicht mehr erforderlich sind.

Wirkungsabschätzung LUBW (2020), pdf

Die Maßnahme M 4 (Bau der Talstadtumfahrung Schramberg), die inzwischen mit vordringlichem Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2030 festgelegt ist und deren Planung sich derzeit bereits konkretisiert, ist zur künftigen Einhaltung der Grenzwerte ebenfalls nicht mehr erforderlich.

Diese drei Maßnahmen wurden daher in der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplan Schramberg (2023) aufgehoben. Die Stadt Schramberg plant aber, die Tempo 30-Regelung in der Oberndorfer Straße (bisher M 6) aus Gründen des Lärmschutzes festzusetzen.