Breisacher Innenstadt nach der Neugestaltung

Referat 22 Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht und Preisrecht

Referatsleitung

Jutta Pollich
Ltd. Regierungsdirektorin
0761 208-4674
abteilung2@rpf.bwl.de

Stellvertretung

Sebastian Finkbeiner
Regierungsdirektor
0761 208-4658
abteilung2@rpf.bwl.de

Unsere Aufgaben

Im Referat 22 kümmern wir uns um die Themen Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht und Preisrecht. In diesem Zusammenhang sind wir unter anderem für städtebauliche Förderung, ordnungsbehördliche Steuerung und Tourismusförderung zuständig.

 

Wir unterstützen die städtebauliche, touristische und wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden durch finanzielle Zuwendungen aus Mitteln von Land, Bund und der EU.

Wir fördern

  • die Erneuerung von Städten und Gemeinden durch Beseitigung städtebaulicher Defizite und Mängel und
  • die touristische Infrastruktur.

Wir nehmen ordnungsbehördliche Funktionen im Bereich der Wirtschaft wahr, üben die Fach- und Rechtsaufsicht über nachgeordnete Behörden aus und überprüfen die Vereinbarkeit bestimmter öffentlicher Aufträge mit dem Preisrecht.

  • Im Gewerberecht, einschließlich Gaststätten- und Landesglücksspielrecht, prüfen wir als Widerspruchsbehörde Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Unteren Verwaltungsbehörden. Unsere Fachaufsicht umfasst auch das Ladenöffnungs- sowie das Sonn- und Feiertagsrechts sowie das Landesnichtraucherschutzgesetz und das Prostituiertenschutzgesetz.
  • Wir bestellen öffentliche Sachverständige der Land- und Forstwirtschaft und überprüfen in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung deren gutachterliche Kompetenz.
  • Im Handwerksrecht sind wir schwerpunktmäßig für das Meisterprüfungswesen mit Nach- und Neubesetzung der Prüfungsausschüsse zuständig.
  • Im Bereich des Wohnraumförderungs- und Wohngeldrechts prüfen wir Rechtsmittel von Wohnungsbauunternehmen bzw. Bürgern gegen Entscheidungen der Unteren Verwaltungsbehörden; diesen stehen wir auch für rechtliche Beratung zur Verfügung.
  • Wir führen Grundsatz-, Marktpreis- und Selbstkostenpreisprüfungen für öffentliche Aufträge i.S. der Verordnung Pr.Nr. 30/53 durch.
  • Im Vereinsrecht verleihen wir wirtschaftlichen Vereinen nach § 22 BGB die Rechtsfähigkeit.

Bei beruflichen Bildungsmaßnahmen (gewerbliche Berufe oder heil- und sozialberufliche Tätigkeiten) sind wir landesweit für die Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG) zuständig, auf deren Grundlage das Finanzamt im Einzelfall über die Umsatzsteuerbefreiung entscheidet.

Wir sind für die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (Prädikatisierung) und die Überwachung dieser zuständig.