Ein Mann und eine Frau unterhalten sich über Pläne

Leitbild:

Effiziente Genehmigungs­verfahren für industrielle Anlagen

Unter Federführung des Regierungspräsidiums Freiburg haben Behörden, IHK Hochrhein-Bodensee, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, IHK Südlicher Oberrhein, Unternehmen und Planungs­büros ein Leitbild für effiziente Genehmigungs­verfahren erarbeitet. Ziel des Leit­bildes ist es, Genehmigungs­verfahren für industrielle Anlagen unter Mitarbeit aller Akteure effizienter zu gestalten.

Grund­­gedanke der Idee des gemeinsamen Papiers ist ein offenes Miteinander und der Wille zur kontinuierlichen Verbesserung. Mit einer frühzeitigen und intensiven Kommunikation soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass Behörden die Erforder­lichkeit von Gutachten frühzeitig formulieren und sich die Antragsteller auf die umwelt­rechtlichen Kernprobleme eines Vorhabens fokussieren können. Gleichzeitig können die Firmen ihre Antrags­unterlagen besser auf die Erfordernisse des Zulassungs­verfahrens abstimmen sowie die inner­betriebliche Projekt­planung mit dem Genehmigungs­ablauf ver­zahnen.

Kontakt

Dr. Herbert Swarowsky
0761 208-2094
Referat54.1@rpf.bwl.de

Dr. Alice Schneider
0761 208-2097
Referat54.1@rpf.bwl.de

Hier können Sie das Leitbild sowie den Begleitbericht herunterladen

So geht es weiter

Für die fortgesetzte Weiterentwicklung des Leitbildes planen wir einen regelmäßigen Monitoring-Prozess. Wir möchten daher wissen, ob die Leitsätze des Leitbildes in der Praxis Anwendung finden. Aus diesem Grund würden wir uns über Ihre Erfahrungen mit immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Regierungsbezirk Freiburg freuen.

Info-Button auf grünem Hintergrund

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörden im Regierungsbezirk Freiburg sind das Regierungspräsidium Freiburg, die Landratsämter und die Stadt Freiburg.

Allein beim Regierungspräsidium Freiburg werden jährlich ca. 120 industrielle Projekte, mit denen mehrere hundert Millionen Euro investiert werden, genehmigt. Bei Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung vergehen von Antragsstellung bis Genehmigung meist drei bis vier Monate, bei Beteiligung der Öffentlichkeit beträgt die Dauer sechs bis acht Monate.

Weitere Informationen

Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Leitfaden – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz