Datenschutzhinweis Instagram

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Sie möchten die Instagram-Seite des Regierungspräsidiums Freiburg aufrufen. Bitte beachten Sie unseren Datenschutzhinweis für die Verwendung von Instagram.

Unterhalb der Datenschutzhinweise finden Sie den Link auf unseren Instagram-Auftritt.  

 

 

Kontakte

Behördliche Datenschutzbeauftragte

datenschutzbeauftragter@rpf.bwl.de

 

Redaktionelle Betreuung

social.media@rpf.bwl.de

Info-Button

Information nach Art. 13 bzw. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Das Regierungspräsidium Freiburg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Diese Datenschutzerklärung geht auf die Social-Media-Inhalte des Regierungspräsidiums Freiburg ein. Weitere Datenschutzerklärungen zu den allgemeinen und konkreten Angeboten und den Verantwortlichkeiten des Regierungspräsidiums Freiburg finden Sie ebenfalls auf unserem Internetauftritt.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie über die datenschutzrechtlichen Aspekte des Instagram-Profils des Regierungspräsidiums (nachfolgend „Instagram-Profil“) informieren. Das Instagram-Profil wird vom Regierungspräsidium Freiburg betrieben und verwaltet. Darüber hinaus verfügt die Geschäftsstelle des Biosphärengebiets Schwarzwald über einen eigenen Instagram-Account.

Sie finden nachfolgend Informationen zu den Zwecken der Nutzung der Instagram-Seite, alternativen Informations- und Kommunikationsangeboten, den maßgeblichen Rechtsgrundlagen, Art, Umfang und Zwecken der Datenverarbeitung durch Instagram und Beteiligung des Regierungspräsidiums sowie Ihren Betroffenen-Rechte und weiteren Informationsquellen.

 

Das Regierungspräsidium Freiburg nutzt Instagram, um im Wege einer nachhaltigen Kommunikation über die Arbeit des Regierungspräsidiums zu informieren, Transparenz über politische Entscheidungen herzustellen und den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu befördern sowie Feedback zu erhalten (Artikel 6 Absatz 1 UAbs. 1 lit e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit Paragraf 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG)).

 

Unsere Auftritte in den sozialen Netzwerken stellen lediglich ein Zusatzangebot für die Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Netzwerken dar. Wir bieten allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern alternative Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, um an unsere Informationen auch ohne die Nutzung Sozialer Plattformen gelangen zu können. Dazu zählen insbesondere:

  • unsere Mastodon-Instanz auf der Social Media-Plattform des Landesdatenschutzbeauftragten
  • die Internetseite des Regierungspräsidiums hält Informationen zum Regierungsbezirk sowie der Arbeit des Regierungspräsidiums bereit.
  • Offline-Angebote wie beispielsweise Publikationen und Flyer

Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Auftritte in den Sozialen Netzwerken allein der Informationen und Kommunikation dienen, über sie jedoch keine konkrete Beratung oder Verwaltungsaufgaben erbracht werden können.

Die Nutzung der Sozialen Plattformen Daten durch das Regierungspräsidium Freiburg erfolgt auf der Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) iVm Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der einer öffentlichen Stelle gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zulässig.

Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, oder bei Änderungen des Dienstes oder der Datenverarbeitung anzupassen. Auch im Zuge der Weiterentwicklung unseres Internetangebotes und der eingesetzten Technologien können Änderungen dieser Datenschutzerklärung erforderlich werden. Wir empfehlen daher, diese Seite regelmäßig zu besuchen, wenn Sie sich aktuell informieren möchten.

​Wichtiger Hinweis: Sie nutzen die Sozialen Netzwerke und ihre Funktionen in eigener Verantwortung. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z. B. Kommentieren, Teilen, Bewerten). Das Regierungspräsidium Freiburg empfiehlt allen Nutzerinnen und Nutzern, sich über die Verarbeitung ihrer Daten durch die Sozialen Medien zu informieren und ihre Privatsphäre so gut es geht zu schützen. Zudem sollten jede Nutzerin und jeder Nutzer zumindest folgende Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre vornehmen:

  • Eröffnung des Nutzerkontos nur mit den zwingend notwendigen Daten,
  • Deaktivierung der Widget-Funktion,
  • Deaktivierung von Cookies,
  • Verhinderung des seitenübergreifenden Trackings (zum Beispiel durch Nutzung des Ghostery-AddOn im Browser),
  • Regelmäßiges Löschen des Browserverlaufs.

Das Regierungspräsidium Freiburg verarbeitet im Zuge des Betriebs von Social-Media-Auftritten Ihre Daten. Diese Verarbeitung beinhaltet insbesondere:

  • das Antworten auf Nutzerkommentare auf Beiträge des Regierungspräsidiums Freiburg
  • das Antworten auf persönliche Nachrichten, die an die Social-Media-Auftritte des Regierungspräsidiums gerichtet wurden.
  • das Teilen von Inhalten von Seiten Dritter auf der Instagram-Seite des Regierungspräsidiums Freiburg
  • das Liken von Beiträgen Dritter
  • das Markieren von Seiten Dritter
     

Diese Verarbeitung von Daten (z.B. Nutzername, Inhalt von Beiträgen) erfolgt im Zuge des Betriebs eines Social-Media-Profils und kann als geringfügige Verarbeitung eingeschätzt werden.  Dies erfolgt zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des Regierungspräsidiums (Artikel 6 Absatz 1 UAbs. 1 lit e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit Paragraf 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG)).

Das Regierungspräsidium Freiburg hat keinen Einfluss auf die Art und den Umfang der durch Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube verarbeiteten Daten sowie die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte. Auch bestehen keine effektiven Kontrollmöglichkeiten. Mit der Verwendung dieser Dienste werden Ihre personenbezogenen Daten von den Anbietern erfasst, übertragen, gespeichert, offengelegt und verwendet.

Unabhängig von Ihrem Wohnsitz werden die Daten in die Vereinigten Staaten, Irland und jedes andere Land, in dem die Anbieter von Sozialen Medien geschäftlich tätig sind, dorthin übertragen, gespeichert und genutzt.

Die Unternehmen Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube werten die von Ihnen geteilten Inhalte daraufhin aus, an welchen Themen Sie interessiert sind, speichern und verarbeiten vertrauliche Nachrichten, die Sie direkt an andere Nutzerinnen und Nutzer schicken und können Ihren Standort anhand von GPS-Daten, Informationen zu Drahtlosnetzwerken oder über Ihre IP-Adresse bestimmen, um Ihnen Werbung oder andere Inhalte zukommen zu lassen.

Zur Auswertung benutzten die Anbieter von Sozialen Medien unter Umständen Analyse-Tools. Das Regierungspräsidium Freiburg hat keinen Einfluss auf eine Nutzung solcher Tools durch die Anbieter und wurde über einen solchen potenziellen Einsatz auch nicht informiert. Sollten Tools für die Accounts des Regierungspräsidiums Freiburg eingesetzt werden, geschieht dies weder im Auftrag, noch ist dies autorisiert oder wird sonst in irgendeiner Art unterstützt.

Auch werden die bei einer möglichen Analyse gewonnenen Daten dem Regierungspräsidium Freiburg nicht zur Verfügung gestellt. Lediglich bestimmte, nicht-personenbezogene Informationen über die Aktivität, also etwa die Anzahl der Profil- oder Link-Klicks durch einen bestimmten Beitrag sowie deren Reichweite, sind für das Regierungspräsidium Freiburg über deren Accounts einsehbar. Ferner hat das Regierungspräsidium Freiburg keine Möglichkeit, den Einsatz solcher Tools zu verhindern oder abzustellen.

Die Anbieter von Sozialen Medien erhalten in der Regel auch Informationen, wenn Sie zum Beispiel Inhalte ansehen, auch wenn Sie keinen Account erstellt haben. Bei diesen sogenannten Log-Daten kann es sich um die IP-Adresse, den Browsertyp, das Betriebssystem, Informationen zu der zuvor aufgerufenen Website und den von Ihnen aufgerufenen Seiten, Ihrem Standort, Ihrem Mobilfunkanbieter, dem von Ihnen genutzten Endgerät (einschließlich Geräte-ID und Anwendungs-ID), die von Ihnen verwendeten Suchbegriffe und Cookie-Informationen handeln.

Da es sich um außereuropäische Anbieter handelt, sind diese nach eigener Auffassung nicht an deutsche Datenschutzvorschriften gebunden. Dies betrifft zum Beispiel Ihre Rechte auf Auskunft, Sperrung oder Löschung von Daten oder die Möglichkeit einer Verwendung von Nutzungsdaten für Werbezwecke zu widersprechen.

Möglichkeiten die Verarbeitung Ihrer Daten zu beschränken, haben Sie in der Regel in den Einstellungen Ihres Social-Media-Accounts unter zum Beispiel unter dem Punkt „Datenschutz und Sicherheit“. Darüber hinaus können Sie bei Mobilgeräten (Smartphones, Tablets) in den dortigen Einstellmöglichkeiten unter anderem den Zugriff auf Kontakt- und Kalenderdaten, Fotos und Standortdaten beschränken. Dies ist jedoch abhängig vom genutzten Betriebssystem.

Bei Fragen zu unserem Informationsangebot in den sozialen Medien können Sie uns unter social.media@rpf.bwl.de erreichen.

Beim Instagram-Profil des Regierungspräsidiums Freiburg handelt es sich um eine Online-Präsenz auf der Plattform "Instagram" des Meta-Konzerns, die von der

Meta Platforms Ireland Ltd.,
4 Grand Canal Square,
Grand Canal Harbour,
Dublin 2,

angeboten wird (nachfolgend mit "Instagram" abgekürzt). Diese sind verantwortlich für die Datenverarbeitung.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Instagram und dessen Funktionen in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung der interaktiven Funktionen (z. B. kommentieren, teilen, bewerten, private Nachrichten).

Instagram erhebt die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher des Instagram-Profils und verarbeitet diese entsprechend der Datenrichtlinie von Instagram. Zu den von Instagram verarbeiteten personenbezogenen Besucherdaten gehören insbesondere Interaktionen mit dem Instagram-Profil, wie zum Beispiel Aufruf von Beiträgen, Bildern, deren Teilen, Anklicken der Gefällt-mir“-Schaltfläche, als auch Angaben zum Gerät der Nutzerinnen und Nutzer. Weitere Informationen zu den verarbeiteten Besucherdaten können Sie den Informationen über die Seiten-Insights-Daten von Instagram entnehmen.

Die Besucherdaten können eingesetzt werden, um Besucherinnen und Besuchern des Instagram-Profils Inhalte oder Werbeanzeigen entsprechend deren Interesse an bestimmten Beiträgen des Instagram-Profils oder deren Interaktionen mit dessen Inhalten, etwa einem Abonnement der Instagram-Profils, anzuzeigen.

Zu den vorgenannten Zwecken werden auf den Geräten der Besucherinnen und Besucher des Instagram-Profils sogenannte „Cookies“ gespeichert, also kleine Dateien, die die oben genannte Informationen pseudonym (das heißt ohne Klardaten, wie zum Beispiel Namen oder E-Mailadressen) speichern. Details zu den Cookies sowie den Widerspruchsmöglichkeiten, erhalten Nutzerinnen und Nutzer in der Cookie-Richtlinie von Instagram.

Die Besucherdaten werden von Instagram in den USA verarbeitet, wobei Instagram unter dem EU-U.S. Data Privacy-Abkommen zertifiziert ist und hierdurch zusichert, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten.

Die Nutzung der Seiten der Sozialen Netzwerke durch das Regierungspräsidium Freiburg erfolgt auf Grundlage einer Bedarfsprüfung. Im Sinne einer an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepassten Verwaltung ist es für das Regierungspräsidium Freiburg erforderlich, die Öffentlichkeitsarbeit neben alternativen Kommunikationsmöglichkeiten auch auf den Plattformen der Sozialen Netzwerke wahrzunehmen. Unser ausführliches Nutzungskonzept können Sie hier einsehen: Nutzungskonzept. Nur durch eine Mischung aus unterschiedlichen Kommunikationskanälen können alle Zielgruppen in der Bevölkerung erreicht werden.

Ebenfalls wurden die rechtlichen Aspekte der Nutzung der Seiten der Sozialen Netzwerke geprüft, in dessen Rahmen der Bedarf an der Information und Kommunikation mit Social-Media-Nutzerinnen und Nutzern mit deren Schutzinteressen abgewogen und entsprechende Schutzmaßnahmen, wie etwa die vorliegenden Informationen, ergriffen wurden. Die Folgenabschätzung gemäß Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO) können Sie hier einsehen: Datenschutzfolgeabschätzung.

Die Seiten der Sozialen Netzwerke werden durch die Presse- und Koordinierungsstelle des Regierungspräsidiums Freiburg betreut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen in Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten regelmäßig, ob der vorgenannte Kommunikations- und Informationsbedarf besteht, die rechtlichen Vorgaben gewahrt werden und ergreift andernfalls die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen.

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

a) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO)

Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten zur Wahrnehmung unserer öffentlichen Aufgaben nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO verarbeiten, können Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (das Regierungspräsidium Freiburg) zu richten.

b) Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)

Sie haben das Recht, von uns Auskunft darüber zu erhalten, ob und - wenn ja - welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (das Regierungspräsidium Freiburg) zu stellen.

c) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)

Sie können von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender personenbezogener Daten verlangen, sofern diese nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten haben Sie – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung - einen Anspruch auf Vervollständigung. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle zu stellen.

d) Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO)

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle zu richten.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

Unter den in Art. 18 DS-GVO genannten Voraussetzungen können Sie von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle zu richten.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)

Dieses Recht steht Ihnen nur bezüglich solcher personenbezogenen Daten zu, welche Sie uns selbst bereitgestellt haben. Sie können danach verlangen, dass wir Ihre Daten Ihnen selbst in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen oder diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln. Dieses Recht besteht jedoch nur, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO) oder die Verarbeitung auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO beruht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Dies gilt nicht, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die den Regierungspräsidien übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO). Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle zu stellen.

g) Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle zu richten.

h) Recht auf Beschwerde (Art. 77 Abs. 1 DS-GVO)

Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie das jeweilig verantwortliche Regierungspräsidium postalisch oder per E-Mail kontaktieren. Darüber hinaus können Sie Ihr Anliegen auch der bzw. dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Regierungspräsidiums zukommen lassen. Die entsprechenden Adressen finden Sie am Anfang dieser Seite.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir unseren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe eine Beschwerde erheben bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW).

Das Regierungspräsidium Freiburg ist bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf seinen Social-Media-Auftritten enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen.

Die Nutzung der Sozialen Medien durch das Regierungspräsidium Freiburg beinhaltet keine Befürwortung dieses Mediums, des Unternehmens oder der Datenschutzerklärung der verwendeten Sozialen Medien.

Wir möchten Sie auch darüber informieren, dass Namentlich gekennzeichnete Beiträge (wie Kommentare) die Meinung der jeweiligen Autorin bzw. des jeweiligen Autors wiedergeben und nicht notwendigerweise die Meinung des Regierungspräsidiums Freiburg wiedergeben. Das Regierungspräsidium behält sich vor, Beiträge und Kommentare zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß oder einen Verstoß gegen die Netiquette beinhalten.