Datenschutzfolgeabschätzung für die Nutzung sozialer Medien durch das Regierungspräsidium

Eine Datenschutzfolgeabschätzung ist gemäß Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. Die Richtlinie des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten (LfDI) zur Nutzung von Sozialen Netzwerken durch öffentliche Stellen macht die Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge (hier der Nutzung von Sozialen Netzwerken) für den Schutz personenbezogener Daten zur Pflicht. Diese Richtlinie können Sie über folgenden Link abrufen: Richtlinie zur Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen.

Nutzungszweck

Der Zweck der Nutzung Sozialer Medien wird im Nutzungskonzept des Regierungspräsidiums Freiburg dargestellt. Soziale Medien sind mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil des beruflichen und privaten Informations- und Kommunikationsverhaltens vieler Bürgerinnen und Bürger. Im Sinne einer an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepassten Verwaltung ist es erforderlich, die Öffentlichkeitsarbeit über die bisherigen Angebote hinaus auch auf Social-Media-Plattformen wahrzunehmen. Nur durch eine Mischung aus unterschiedlichen Kommunikationskanälen können alle Zielgruppen in der Bevölkerung erreicht werden.

Risikoidentifikation

Die Risiken, die mit einer Nutzung von sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook oder Instagram einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von einem Social-Media-Auftritt des Regierungspräsidiums Freiburg auf diesen Plattformen. Die Social-Media-Auftritte des Regierungspräsidiums selbst lösen das in Art. 35. DSGVO beschriebene Risiko aufgrund des nur sehr geringen Umfangs einer eigenen Datenverarbeitung nicht aus (vgl. die Datenschutzerklärung). Grund dafür ist, dass grundsätzlich die Daten, die durch Interaktionen zwischen dem Regierungspräsidium Freiburg und den Nutzerinnen und Nutzer entstehen, schon öffentlich und allgemein zugänglich sind, indem sie frei im Internet bzw. in den Sozialen Netzwerken zur Verfügung stehen. Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf den Kanälen des Regierungspräsidiums und die Wechselbeziehung ggf. einer spezifischeren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so u.U. eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion. Bei einer möglichen Kommunikation mit anderen Nutzerinnen und Nutzern werden nur diejenigen Daten verarbeitet, die von diesen selbst und freiwillig angegeben werden (bspw. der Nutzername oder Inhalt des eigenen Beitrags, z.B. Kommentar oder Bewertung).

Dadurch, dass das Regierungspräsidium anderen Accounts folgt oder diese ihr, entstehen in den Sozialen Netzwerken Querverbindungen und Informationen über Nutzerinnen und Nutzer, die von den Sozialen Netzwerken analysiert werden. Schließlich werden auch beim passiven Mitlesen der Seite durch die Nutzerinnen und Nutzer Logdaten durch die jeweiligen Social-Media-Anbieter erhoben. Folglich erhöht das Regierungspräsidium Freiburg durch seine Auftritte in den Sozialen Medien also die Menge der Daten, die von den Plattformbetreibern verwendet und ausgewertet werden können.

Vor diesem Hintergrund stellt bereits die Nutzung der Angebote in den Sozialen Medien aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Profilbildung und der Auswertung der Daten durch die Sozialen Medien beispielsweise zu Werbezwecken, nach Ansicht des Regierungspräsidiums (in Anlehnung an die Sicht des LfDI) eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist.

Denn zum Beispiel durch die Nutzung eines Facebook-Accounts begibt sich eine Nutzerin oder ein Nutzer unter die systematische Beobachtung durch Facebook. Hierbei können auch sensitive Daten wie politische Einstellungen, die sexuelle Orientierung oder gesundheitliche Probleme (Art. 9 DSG-VO) offenbart werden, die miteinander verknüpft werden können und dadurch zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden können. Mit der Präsenz im Internet besteht das generelle Risiko der Verletzung der Privatsphäre, der Anprangerung, der Diskreditierung und des Identitätsdiebstahls. Auch besonders schutzwürdige Personen wie etwa Jugendliche können die Sozialen Netzwerke nutzen und damit betroffene Personen im Sinne der DSG-VO sein. Selbst bei einer reinen passiven Nutzung durch Mitlesen der Seiteninhalte speichern die jeweiligen Plattformbetreiber bereits Log-Daten wie vorher besuchte Webseiten oder Standortdaten der Nutzerin oder des Nutzers.

Das Risiko gilt umso mehr, als dass die Plattformbetreiber (z.B. Facebook, Twitter, YouTube und Instagram) nur eingeschränkt überprüft werden können. Da die Daten deutscher Nutzerinnen und Nutzer nicht innerhalb Deutschlands, sondern z.B. in Irland verarbeitet werden, bestehen höhere Hürden für den Zugang zu (gerichtlichem) Rechtsschutz als bei einem in Deutschland ansässigem Unternehmen.

Nach der Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass öffentliche Stellen, die ein soziales Netzwerk zur Öffentlichkeitsarbeit und allgemeiner Informationen nutzen, eine Mitverantwortung tragen. Das Regierungspräsidium Freiburg nimmt diese Verantwortung sehr ernst und versucht eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge vorzunehmen, die vergleichbar mit der Datenschutzfolgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist (vgl. dazu die Richtlinie zur Nutzung Sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen).

In diesem Zusammenhang bedeutet Mitverantwortung nicht, dass das Regierungspräsidium Freiburg die Datenschutzkonformität der Produkte von einzelnen Social-Media-Anbietern bestätigt oder garantiert (vgl. dazu die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Freiburg). Die Mitverantwortung bedeutet vielmehr, dass das Regierungspräsidium sich und den Nutzerinnen und Nutzern seiner Social-Media-Auftritte die Risiken von Sozialen Netzwerken bewusst macht. Das geschieht unter anderem dadurch, dass das Regierungspräsidium Freiburg über unterschiedliche Informationswege (zum Beispiel über die Internetseite, die Datenschutzerklärung oder die Auftritte in den Sozialen Netzwerken selbst) auf die generellen Risiken der Nutzung durch Soziale Medien hinweist und in Zusammenarbeit mit dem LfDI die Nutzerinnen und Nutzer regelmäßig für die Risiken sensibilisiert.

Risikoanalyse

Infolge der Erweiterung des Verbreitungskreises und durch die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch die Betreiber vom Regierungspräsidium Freiburg genutzten Social-Media-Kanäle und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Ebenso nachteilige Folgen kann die Offenheit für Besucherbeiträge führen, da hier unangebrachte oder diskriminierende Kommentare platziert werden können oder die Verbreitung sensibler Daten erfolgen kann.

Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch die Plattformbetreiber selbst als wesentlich darstellen, so werden sie durch die Social-Media-Auftritte des Regierungspräsidiums Freiburg nur in sehr begrenztem Maße erhöht. Denn die Daten sind zu einem wesentlichen Teil bereits für die Plattformbetreiber verfügbar. Insbesondere entsteht durch das Angebot des Regierungspräsidiums Freiburg kein Zwang, einen Account zu erstellen, da alternative Kontaktmöglichkeiten zu und Informationsmöglichkeiten über das Regierungspräsidium bestehen. Dies gilt umso mehr, als dass die Mehrheit der Social-Media-Beiträge ohne eine Anmeldung in den Sozialen Netzwerken einsehbar ist.

Technisch besteht die Möglichkeit, in eigene Webseiten aktive Elemente von Sozialen Netzwerken zu integrieren. Derartige Elemente informieren das Soziale Netzwerk (oder ggf. sonstige Dritte) von dem Besuch auf einer bestimmten Seite. Ist der Besucher mit seinem Account angemeldet, so ist er für den Dritten (z.B. Facebook oder Twitter) identifiziert. Auch wenn Sie nicht in den sozialen Netzwerken angemeldet oder sogar gar nicht registriert sind, sind Profilbildung und Wiedererkennung möglich, wenn derartige Elemente von sozialen Netzwerken auf den Internetseiten integriert sind.

Das Regierungspräsidium Freiburg setzt derartige Techniken auf seiner Website (Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg) nicht ein, sodass diesbezügliche Risiken nicht bestehen.

Weitere datenschutzrechtliche Risiken bestehen durch die Nutzung sogenannter Apps der Social-Media-Plattformen. Viele soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, YouTube und Instagram können neben dem Web-Interface auch über eine App genutzt werden. Eine Nutzung über eine App birgt zusätzliche datenschutzrechtliche Risiken, etwa, wenn sie weitgehende technische Rechte erhält.

So können die Apps, wenn man es ihnen gestattet, auf Standort- und Kontaktdaten, Fotos, die Kamera, die Sprachsteuerung, die Mitteilungsfunktion, die Hintergrundaktualisierung und auf die mobile Datenübertragungsfunktion zugreifen. Auf die Berechtigungseinstellungen für die von den Nutzerinnen und Nutzern genutzten Social-Media-Apps hat das Regierungspräsidium Freiburg keinen Einfluss.

Risikobewertung

Insgesamt ist das durch die Social-Media-Angebote des Regierungspräsidiums Freiburg verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.

Ein Großteil der Maßnahmen zum Schutz liegen allerdings bei den Nutzerinnen und Nutzern selbst: So können verschiedene Einstellung vorgenommen werden, die die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer schützen, etwa durch das Löschen des Browserverlaus, das Deaktivieren von Cookies, oder die fehlende Standortfreigabe bei der Verwendung von Fotos. Auf diese Möglichkeiten wird das Regierungspräsidium Freiburg mithilfe von Sensibilisierungsmaßnahmen über unterschiedliche Informationskanäle regelmäßig hinweisen.

Auf automatisch erfolgende Profilbildung durch die Plattformen hat das Regierungspräsidium Freiburg keine Einflussmöglichkeit. Das Regierungspräsidium wird die bereitgestellten Daten maximal in der Art nutzen, dass aus anonymisierten Daten keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind. Hierzu gehört auch, dass sich das Regierungspräsidium über die Art der von den jeweiligen Plattformen bereitgestellten Daten informiert und den Umgang damit regelt.

Außerdem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung der Kanäle des Regierungspräsidiums ein Eingreifen bei etwaigen ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des jeweiligen Accounts. Zusätzlich dazu hat das Regierungspräsidium Freiburg für seine Auftritte auf den Social-Media-Plattformen eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung bei der Betreuung geachtet wird. 

Ergebnis

Angesichts der vorangegangen Beschreibung der Risiken und der verbindlich vorgesehenen Maßnahmen sind die Angebote des Regierungspräsidiums Freiburg in den Sozialen Medien vertretbar. Das Regierungspräsidium verpflichtet sich zudem, die weitere Entwicklung aufmerksam zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung nötigenfalls zu wiederholen und bei Bedarf fortzuentwickeln.