Bild zeigt Mitarbeiter im Tower

Infos und Formulare für Luftsicherheit

Antragsformulare für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz:

Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Abs. 1 LuftSiG - Personal von Luftfahrt- und sonstigen Unternehmen mit Zugang zu Luftsicherheitsbereichen oder Kontakt zu Luftfracht/-post sowie Beteiligte an der sicheren Lieferkette (pdf, 161 KB)
ZÜP-Antrag Piloten (pdf, 162 KB)

Bitte achten Sie insbesondere bei der Beantragung einer Wiederholungsüberprüfung auf eine rechtzeitige Antragstellung. Wird der Wiederholungsanntrag drei Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der ZÜP gestellt, gilt die betroffene Person bis zum Abschluss des Verfahrens als zuverlässig.

Verfahrensbezogene Anfragen richten Sie bitte an unser Funktionspostfach zuep@rps.bwl.de.


Zur Beschleunigung der Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG ermöglicht das Bundesministerium des Innern und für Heimat den einreichenden Unternehmen die Überprüfung der Beschäftigungsverhältnisse und deren Lücken selbst vorzunehmen und zu bestätigen (Beteiligungsverfahren):