Eine Frau stempelt ein Blatt Papier

Zweitschrift Berufsurkunde/ Abschlusszeugnis

Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift der Erlaubnisurkunde (Bei Verlust der Originalurkunde)

Wichtige Vorabinformationen:

  • Das Regierungspräsidium Freiburg kann nur Zweitschriften erstellen, wenn die Ausbildung bzw. Anerkennung auch im Regierungsbezirk Freiburg erfolgt ist.
  • Die Erstellung der Zweitschrift erfolgt in einer Frist von circa sieben Wochen.
  • Das Anschreiben mit allen notwendigen Informationen und die schriftliche Versicherung müssen postalisch an folgende Adresse verschickt werden:

 

 

 

 

 

Adresse

Regierungspräsidium Freiburg
Referat 25 – Zweitschrift der Berufsurkunde   
Bissierstraße 7
79114 Freiburg im Breisgau