Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Abschnitt Offenburg, Antrag der DB Netz AG

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Planes für die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes, Abschnitt Offenburg, beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch. Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes sollen in der Stadt Offenburg entlang der Eisenbahnstrecke 4000, Mannheim– Konstanz drei Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 2.995 Metern errichtet werden.

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24 (Planfeststellung)
0761 208-1096
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Am 10. September 2019 ist das Verfahren an das Eisenbahn-Bundesamt abgegeben worden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für die abschließende Entscheidung durch Planfeststellungsbeschluss. Auf den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses folgen nach Bestandskraft die notwendigen Schritte zur Ausführungsplanung sowie weitere Vorbereitungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Überblick über das Planfeststellungsverfahren

Die DB Netz AG hat die Feststellung des Planes nach §§ 18 ff Allgemeines Eisenbahngesetz i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVw-VfG) für die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes, Abschnitt Offenburg beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 18 a AEG i.V.m. § 73 LVwVfG durch. Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes sollen in der Stadt Offenburg entlang der Eisenbahnstrecke 4000, Mannheim– Konstanz drei Lärmschutzwände mit einer Gesamtlänge von ca. 2995 Metern errichtet werden.

Zusätzlich soll im Bogenbereich (Kilometer 146,600 bis Kilometer 147,000) eine stationäre Kurvenschmiereinrichtung als dauerhafte Vorkehrung gegen das Auftreten von Quietschgeräuschen installiert werden. Durch die Maßnahmen sollen die betriebsbedingten Lärmimmissionen an der Strecke nachhaltig reduziert werden. Weitere Einzelheiten des Projekts können dem Erläuterungsbericht und den beigefügten Plänen entnommen werden.

03.04.2018Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes zur Durchführung der Anhörung
12.06.2018Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
12.06. - 11.07.2018​Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme in Offenburg
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25.07.2018​Ende der Einwendungsfrist
​Nach Auswertung der Anhörungsergebnisse wurde auf eine Erörterung verzichtet.
​10.09.2019​Abgabe des Verfahrens an das Eisenbahn-Bundesamt

 

 

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Planunterlagen

Hinweis: Die nachfolgenden Planunterlagen waren Gegenstand des Anhörungsverfahrens. Im Rahmen der weiteren Bearbeitung durch das Eisenbahn-Bundesamt können Planänderungen erfolgen. Maßgeblich sind daher die vom Eisenbahn-Bundesamt zum Abschluss des Verfahrens genehmigten Planunterlagen.

Planunterlagen zum Komplett-Download

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