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Mit unserem neuen Newsletter informieren wir Sie viermal jährlich über Themen rund um die nachhaltige Mobilität. Wir bieten Ihnen Informationen zu verschiedenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und berichten Wissenswertes aus unserem Arbeitsbereich.
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Unser Beratungsangebot für Vorhaben der nachhaltigen Mobilität
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP Freiburg) bietet Unterstützung für Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von klimaschonenden Mobilitätslösungen an - bei Bedarf kommen wir auch zu Ihnen. Wir beraten Sie bei der konzeptionellen Mobilitätsplanung, zum Beispiel bei der Erstellung von Fußverkehrs-, Ortsmitten- oder Radverkehrskonzepten, und wickeln das dazugehörige Förderprogramm „Qualifizierte Fachkonzepte“ ab. Darüber hinaus begleiten wir die Entwicklung und Umsetzung von Kooperationsprojekten, unter anderem von Ortsmittenvorhaben.
Förderprogramm für kommunale Verkehrsinfrastruktur:
Programmanmeldung bis zum 31. Oktober 2023 möglich
Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) ist das Instrument des Landes zur Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur. Noch bis zum 31. Oktober 2023 können Sie Ihre Vorhaben in den drei Programmbereichen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr (RuF) sowie Kommunaler Straßenbau (KStB) für die Programmanmeldung einreichen.
Antragsunterlagen und weitere Informationen
Neue Formulare im Bereich Rad- und Fußverkehr
Im Programmbereich Rad- und Fußverkehr des LGVFG wurden die Formulare für die Programmanmeldung (13), den Antrag auf Förderung (14), den Antrag auf Abschlagszahlung (17) sowie für den Verwendungsnachweis (18) überarbeitet. Die neue Version gilt ab sofort.
Abrechnung bis zum 31. Oktober 2023
Bitte reichen Sie die Verwendungsnachweise und Anträge auf Abschlagszahlung für die Projekte in den Programmbereichen Öffentlicher Personennahverkehr, Rad- und Fußverkehr sowie Kommunaler Straßenbau des LGVFG bis spätestens 31. Oktober 2023 bei uns ein.
RadVIS: das Radverkehrs-Infrastruktur-System des Landes Baden-Württemberg
Das landesweite System zur Erfassung von Radverkehrsdaten, RadVIS, ist ein Angebot an die Kommunen Baden-Württembergs für die Planung der kommunalen Radverkehrsinfrastruktur. Es bietet einen grundlegenden Überblick über die existierenden Radverkehrsnetze (kommunale, kreis- und landesweite Netze) sowie den Ausbaustandard der vorhandenen Radinfrastruktur.
Nach Abschluss der Entwicklung wird das System derzeit genutzt, um den Umsetzungsstand des RadNETZ Baden-Württemberg zu erfassen. Alle RadNETZ-Kommunen des Landes sind vom Ministerium für Verkehr dazu aufgefordert, das Stadium ihrer RadNETZ-Maßnahmen bis zum 1. September 2023 einzutragen. Diese Datenpflege ist für die Planung der weiteren Realisierung des RadNETZes von großer Bedeutung. Daher ruft auch das RP Freiburg ausdrücklich zur Teilnahme auf.
Weitere Informationen zu RadVIS
Förderprogramm für kommunale Verkehrsinfrastruktur (LGVFG): Was ist eigentlich förderfähig im Rad- und Fußverkehr?
Sämtliche Maßnahmen zur Errichtung von Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur sind nach Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz förderfähig, sofern zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Es muss sich um ein verkehrswichtiges Vorhaben handeln.
Das Vorhaben ist im Idealfall als Maßnahme in einem Rad- oder Fußverkehrskonzept enthalten. Die Verkehrswichtigkeit kann sich aber auch aus bestimmten Umständen ergeben, wie beispielsweise als Zuwegungen zu ÖPNV-Haltestellen oder aufgrund der Lage in direkter Nähe zu einer Schule.
2. Das Vorhaben muss nach dem aktuellen Stand der Technik geplant sein.
Exemplarisch können hier die Anforderungen an die Breite von Geh- und Radwegen genannt werden.
Nicht nur der Bau, auch der Um- und Ausbau von Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur ist förderfähig.
Zwei Beispiele:
Im Zuge einer Straßensanierung soll der bestehende Gehweg auf 2,50 Meter verbreitert werden. An der Straße liegt eine wichtige Bushaltestelle.
- Die Verbreiterung des Gehweges ist förderfähig, da sowohl die Verkehrswichtigkeit als auch die Berücksichtigung des Standes der Technik gegeben sind.
Im Zuge eines Straßenausbaus soll ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 Metern angelegt werden. Die Maßnahme ist im Fußverkehrskonzept der Kommune enthalten.
- Die Anlage des Gehweges ist nicht förderfähig, da die geplante Breite nicht dem Stand der Technik entspricht, auch wenn die Verkehrswichtigkeit gegeben ist.
Kommen Sie bei Fragen zu möglichen Förderprojekten gerne frühzeitig auf uns zu, um Förderfähigkeit und -umfang gemeinsam abzuklären. Wir beraten Sie gerne!
Kongress „Klimaschutz im Verkehr“
Am 6. und 7. November 2023 lädt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Kompetenznetz Klima Mobil unter dem Motto "Mutig voran. Wir und jetzt." zum Kongress „Klimaschutz im Verkehr“ in das Haus der Wirtschaft nach Stuttgart ein. Der Kongress richtet sich an Mitgestalterinnen und -gestalter sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft.