Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Beimerstetten ist rechtskräftig. Nachdem der Beschluss im Dezember 2023 erlassen wurde, wurde dieser in den letzten Wochen mit den zugehörigen Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Da innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von einem Monat keine Klagen eingingen, ist der Beschluss rechtskräftig.
In einem ersten Schritt müssen nun zunächst die so genannten „Continuous Ecological Functionality“ (CEF)-Maßnahmen, die sich aus dem Planfeststellungsbeschluss ergeben, umgesetzt werden. Diese umfassen insbesondere die Herstellung von Ersatzhabitaten für geschützte Tierarten wie Haselmäuse und Zauneidechsen. Das Naturschutzrecht sieht vor, dass diese Maßnahmen wirksam sein müssen, bevor die eigentlichen Straßenbauarbeiten beginnen können. Die für die CEF-Maßnahmen erforderlichen Pflanzungen sind im Herbst 2024 geplant. Parallel dazu wird die detaillierte Ausführungsplanung erstellt, die unter anderem die Beschreibung der zu erbringenden Bauleistungen sowie die Ermittlung der Massen für die Ausschreibung der Straßen- und Brückenbauarbeiten festlegt.
Nach dem Gutachten zum Artenschutz ist mit der Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen bis in etwa drei Jahren zu rechnen. Das bedeutet, dass mit den Straßenbauarbeiten voraussichtlich im Herbst 2027 begonnen werden kann. Aus heutiger Sicht wird die Bauzeit für die Ortsumgehung rund zwei Jahre betragen.
Zum Vorhaben:
Die Maßnahme umfasst den Neubau einer Ortsumgehung von Beimerstetten. Die Ortsumgehung ist Teil des Gesamtkonzepts „Ulmer Norden", welches neben dem Neubau der Ortsumgehung Beimerstetten unter anderem auch den bereits erfolgten Neubau der Albrecht-Berblinger-Straße (K 7302) sowie des Doppelanschlusses an die Autobahn A8 beinhaltet.
Weitere Informationen zum Vorhaben sind abrufbar unter L 1165 Ortsumgehung Beimerstetten - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de).
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