Wirtschaftsakteur mit Elektromotor

Infos für Wirtschaftsakteure: Energieverbrauch

Energieverbrauchsrelevante Produktegesetz (EVPG)

Die Verantwortung für das Inverkehrbringen von konformen Produkten liegt bei den Wirtschaftsakteuren. Durch die Erklärung der Konformität der Produkte mit den gesetzlichen Vorgaben soll die umweltgerechte Gestaltung wie die Energieeffizienz der Produkte („Ökodesign“) durch Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bereits durch den Hersteller oder einen anderen Verantwortlichen in der EU gewährleistet werden. Doch auch Händler haben laut Gesetz zu der Erreichung der Ziele dieser Richtlinie in gewissem Umfang beizutragen.

     

    Landesweite Zuständigkeit

    Regierungspräsidium Tübingen

    Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Marktüberwachung
    Referat 115

    Die Ökodesign-Richtlinie, die in Deutschland mit dem EVPG in nationales Recht umgesetzt wurde, definiert die Rahmenbedingungen für die allgemeinen Pflichten der betroffenen Wirtschaftsakteure. Die produktspezifischen Anforderungen sind in unmittelbar in Europa gültigen Verordnungen vom Gesetzgeber für ausgewählte Produktgruppen festgelegt.

    Die Aufgabe für die Überwachung der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben liegt in Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Tübingen (RPT). Ziel ist es, durch Prüfung der gesetzlich festgelegten formalen und technischen Anforderungen die Zahl konformer Produkte auf dem Markt zu erhöhen und so einen fairen Wettbewerb zwischen allen beteiligten Wirtschaftsakteuren zu unterstützen.

    Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG)
    Übersicht Rechtsgrundlagen – Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
    CE-Kennzeichnung – Informationen der Europäischen Kommission

    Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)

    Das EnVKG ist das Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen. Es setzt in Deutschland die Rahmenrichtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderer Ressourcen in nationales Recht um. Die Pflichten der entsprechenden produktspezifischen Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU. Das Regierungspräsidium Tübingen überprüft in Baden-Württemberg sowohl die Kennzeichnungspflichten im Handel als auch die Bereitstellung dieser Informationen und deren Übereinstimmung mit den Produkteigenschaften, für die in der Regel der Lieferant bzw. Hersteller verantwortlich ist. PKW bilden hier eine Ausnahme: Hier liegt ausschließlich die Überprüfung der Kennzeichnung im Handel mit einer nationalen gesetzlichen Regelung im Zuständigkeitsbereich des RPT. Für die Prüfung der anzubringenden Informationsinhalte selbst, d. h. der Fahrzeugdaten, ist hingegen das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) zuständig, das auch die jeweiligen Typgenehmigungen für die Fahrzeuge erteilt.

    Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
    Typgenehmigungen – Informationen des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA)