Ein Laser einer Laserschneideanlage schneidet durch Stahl und Funken springen weg.

Schwerpunktaktion 2021: Marktaufsicht auf Messen

Jahresabschlussbericht 2020 zur Schwerpunktaktion A12

In gewöhnlichen Jahren finden in Baden-Württemberg und in ganz Deutschland jedes Jahr eine Vielzahl an Messen statt. In diesem Jahr kam es jedoch auf Grund der weiter fortbestehenden Corona-Pandemie zu einer besonderen Situation. Viele lang geplante Messen wurden abgesagt oder verschoben. Erst ab dem Spätsommer wurden wieder Messen mit entsprechenden Hygienekonzepten durchgeführt. Die Produktsicherheitsreferate der Marktüberwachung in Baden-Württemberg konnten trotz der Herausforderungen bei drei Messen ihrer Aufgabe nachkommen. Dieses Jahr wurden nur Fachmessen durch Referat 112 besucht. Diese bieten die Möglichkeit, eine spezielle Produktgruppe zu prüfen, insbesondere wenn diese Produkte im Handel schwierig aufzufinden sind. Verbrauchermessen wurden durch Referat 113 coronabedingt nicht besucht.

Vorgehen und Methodik

Für jede der Messebegehungen wurde eine Messekommission gebildet. Im Vorfeld der Messebege­hungen wurden die Überwachungsschwerpunkte festgelegt und die Messeleitungen über die jeweiligen Begehungen informiert. Im Jahr 2021 wurden insgesamt drei Messen besucht.

Aufgrund eines Unfalls mit einer Laserschneidemaschine im Jahr 2019, bei dem es zu einer Gefährdung der Aussteller und Besucher gekommen ist, wurden diese Produkte diesmal verstärkt in den Fokus genommen. Dazu wurde die betreffende Messe, die dieses Jahr erstmals wieder stattfand, mit einer entsprechend großen Messekommission aufgesucht.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Der Fokus der Produkt-Überprüfungen auf Messen lag auf der Einhaltung der europäischen Vorschriften zur Produktsicherheit, aber auch auf der sicheren Aufstellung und Vorführung der Maschinen.

Insgesamt wurden auf den Messen im Jahr 2022 48 Produkte geprüft. Es wurden 13 sowohl sicherheitstechnische als auch formale Mängel festgestellt. Bei der Herkunft der mangelhaften Produkte lässt sich eine leichte Tendenz zu Produkten aus dem EU-/ EWR-Ausland bzw. zu außereuropäischen Produkten feststellen, aber auch bei einem deutschen Hersteller wurde ein sicherheitstechnischer Mangel festgestellt.

Bei der Prüfung der Laserschneidemaschinen zeigte sich ein Schwerpunkt bei nicht ordnungsgemäßen Sicherheitseinrichtungen. Diese waren zum Teil von den Ausstellern außer Kraft gesetzt worden, nicht vorhanden oder die vorhandenen Schutzeinrichtungen erfüllten die Anforderungen nicht. So wurde bei Messungen vor Ort festgestellt, dass bei einer Maschine, die verwendeten Schutzscheiben, keinerlei Schutzwirkung hinsichtlich der Laserstrahlung im vorliegenden Wellenlängenbereich besaßen.

Maßnahmen und Folgerungen

Die Marktaufsicht auf Messen stellt stets eine gute Möglichkeit dar, um die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen eines breiten Produktspektrums zu überprüfen. Gleichzeitig können so auch viele unterschiedliche Wirtschaftsakteure kontrolliert werden. Auch im Hinblick auf neue Produkttrends können auf den Fachmessen wichtige Informationen gesammelt werden, sowie die Händler und Hersteller für das Thema Produktsicherheit sensibilisiert werden. Eine wichtige Rolle spielt auch die Präsenz der Marktüberwachungsbehörde und die Wahrnehmung durch die Wirtschaftsakteure. Dies hebt auch die Bedeutung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen hervor und trägt dazu bei, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Messen stellen nach wie vor einen wichtigen Teil der aktiven Marktüberwachung dar.

Die Aussteller wurden aufgefordert, die o.g. Mängel zu beseitigen und zum Bespiel überbrückte Schutzschalter wieder in den Originalzustand zu versetzen, die Maschinen entsprechend sicher nachzurüsten oder den Vorführbetrieb einzustellen. Eine schnelle Nachbesserung konnte zum Beispiel durch die Nachrüstung blickdichter bzw. strahldichter Lamellenvorhänge geschehen. Im Fall der fehlenden Schutzwirkung der Scheiben war eine Nachbesserung vor Ort nicht möglich. In diesem Fall wurde die weitere Vorführung auf der Messe untersagt. In allen Fällen von technischen Mängeln wurden weitergehende Ermittlungen im Nachgang zur Messe eingeleitet.

Aufgrund der Vielzahl an Auffälligkeiten bei den Laserschneidemaschinen wird diese Produktgruppe auch im kommenden Jahr auf verschiedenen Messen im Fokus stehen.