Psychotherapie Ausbildung / Approbation InlandAusbildung und Approbation
ALTE Fassung nach PsychThG:
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Psychologische Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten sowie
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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
NEUE Fassung nach PsychThG:
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Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten
Auf der Approbationsurkunde werden keine akademischen Grade (z. B. Doktortitel, Bachelor, Master, Diplom) eingetragen, da akademische Grade kein Namensbestandteil sind.
Wir empfehlen den Antrag auf Erteilung der Approbation frühestens ab 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung zu stellen.
Hier finden Sie die Antragsunterlagen (pdf).
Hier finden Sie das Antragsformular (pdf) für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer bereits erteilten Approbationsurkunde.
Wir weisen darauf hin, dass eine Zweitschrift nur bei Verlust oder Beschädigung ausgestellt wird. Eine entsprechende Begründung ist bei der Antragstellung mitzuteilen.
Gesetze und Verordnungen
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) - neue Fassung
Psychotherapeutengesetz (PsychThG) - alte Fassung (pdf)
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) - neue Fassung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) - alte Fassung (pdf)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) - alte Fassung (pdf)
Infos und Termine
Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten (pdf)
Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärztinnen/Ärzte bzw. Apothekerinnen/Apotheker und nach dem Psychotherapeutengesetz (pdf)
Praktische Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen
Prüfungstermine
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Ansprechpersonen
Formulare
Ausbildung
Staatliche Prüfung zur/zum PP und KJP
Approbation
Approbation zur Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten mit einer ausländischen Ausbildung
Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Psychotherapie in Baden-Württemberg gem. § 6 PsychThG (pdf)
Prüfungsanmeldung "Psychotherapie online"
95 Approbationswesen Gesamt
Landesweite Zuständigkeit
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart
Telefonsprechzeiten
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Di. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Do. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Eine persönliche Vorsprache kann nur nach Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.