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Psychotherapie Ausbildung / Approbation InlandZulassung zur Prüfung

Informationen für die Zulassung zur Psychotherapeutischen Prüfung nach neuem Recht

Die staatliche Prüfung zur Psychotherapeutin / zum Psychotherapeuten erfolgt in Baden-Württemberg, wenn der Masterstudiengang KliPP in Baden-Württemberg absolviert wurde. 

Berufsrechtlich anerkannte Bachelor- und Masterstudiengänge in Baden-Württemberg

Die psychotherapeutische Prüfung besteht aus einer mündlich-praktischen Fallprüfung und einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung. Eine Zulassung zur Staatsprüfung ist nicht vor dem letzten Semester des Masterstudiums möglich.

Anmeldung zur psychotherapeutischen Prüfung
Fachliche Hinweise zur psychotherapeutischen Prüfung (pdf)

Die Anmeldung zur Prüfung ist

  • für die Herbstprüfung ab Mitte April bis zum 10. Mai sowie
  • für die Frühjahrsprüfung ab Mitte November bis zum 10. Dezember möglich.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung zur Prüfung im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen:

  • 01 unterschriebener Ausdruck Online-Anmeldung (Angabe des vollständigen Namens laut Geburtsurkunde)
  • 02 Identitätsnachweis beglaubigt (Personalausweis, Reisepass)
  • 03 beglaubigter Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle,
  • 04 beglaubigte Leistungsübersicht oder Transcript of records über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat,
  • 05 beglaubigte Kopie der Bachelorurkunde,
  • 06 a) bei einem berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss, die Bestätigung der Universität über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach § 9 Abs. 4 PsychThG (Vordruck für die Vorlage bei der Universität)
    oder
    06 b) bei einem nicht berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss, der Bescheid zur Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses gem. § 9 Abs. 5 PsychThG im Original oder als beglaubigte Kopie (rechtzeitige Beantragung / weitere Informationen hierzu)
  • 07 beglaubigte Leistungsübersicht oder Transcript of records über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang erbracht hat
  • 08 beglaubigte Kopie der Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gem. §§ 7 und 9 PsychThG bescheinigt
  • 09 Immatrikulationsbescheinigung vom Masterstudiengang: sofern die Unterlagen nach Nr. 07 und 08 noch nicht vorliegen (der Ausdruck muss nicht beglaubigt vorliegen)

Prüflinge mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen können einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Antrag muss formlos zusammen mit dem Zulassungsantrag und ggf. unter Angabe des gewünschten Nachteilsausgleichs und einem ärztliches Attest, Gutachten oder Schwerbehindertenausweises gestellt werden. Bei weiteren Nachforderungen treten wir mit den Prüflingen entsprechend in Kontakt.

In der mündlich-praktischen Fallprüfung bestimmt die oder der Vorsitzende der mündlich-praktischen Fallprüfung, in welcher geänderten Form die Prüfungsleistung zu erbringen ist. In der anwendungsorientierten Parcoursprüfung bestimmt dies die oder der Vorsitzende der anwendungsorientierten Parcoursprüfung. Die fachlichen Prüfungsanforderungen werden durch den Nachteilsausgleich nicht verändert.

Nachreichefrist: die Unterlagen 07 und 08 sind spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem vollständigen Abschluss der psychotherapeutischen Prüfung nachzureichen.

Die Patientenanamnesen reichen Sie bei Ihrer zuständigen Universität ein. Die entsprechende Frist zur Einreichung der Unterlagen wird von der für Sie zuständigen Universität festgesetzt.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung zur Prüfung im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen:

  • 01 unterschriebener Ausdruck Online-Anmeldung (Angabe des vollständigen Namens laut Geburtsurkunde)
  • 02 Identitätsnachweis beglaubigt (Personalausweis, Reisepass)
  • 03 beglaubigter Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch der Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle,
  • 04 beglaubigte Leistungsübersicht oder Transcript of records über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat,
  • 05 beglaubigte Kopie der Bachelorurkunde,
  • 06 a) bei einem berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss, die Bestätigung der Universität über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen nach § 9 Abs. 4 PsychThG (Vordruck für die Vorlage bei der Universität)
    oder
    06 b) bei einem nicht berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss, der Bescheid zur Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses gem. § 9 Abs. 5 PsychThG im Original oder als beglaubigte Kopie (rechtzeitige Beantragung / weitere Informationen hierzu)
  • 07 beglaubigte Leistungsübersicht oder Transcript of records über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Masterstudiengang erbracht hat
  • 08 beglaubigte Kopie der Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gem. §§ 7 und 9 PsychThG bescheinigt
  • 09 Immatrikulationsbescheinigung vom Masterstudiengang: sofern die Unterlagen nach Nr. 07 und 08 noch nicht vorliegen (der Ausdruck muss nicht beglaubigt vorliegen)

Nachteilsausgleich

Prüflinge mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen können einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Antrag muss formlos zusammen mit dem Zulassungsantrag und ggf. unter Angabe des gewünschten Nachteilsausgleichs und einem ärztliches Attest, Gutachten oder Schwerbehindertenausweises gestellt werden. Bei weiteren Nachforderungen treten wir mit den Prüflingen entsprechend in Kontakt.

In der mündlich-praktischen Fallprüfung bestimmt die oder der Vorsitzende der mündlich-praktischen Fallprüfung, in welcher geänderten Form die Prüfungsleistung zu erbringen ist. In der anwendungsorientierten Parcoursprüfung bestimmt dies die oder der Vorsitzende der anwendungsorientierten Parcoursprüfung. Die fachlichen Prüfungsanforderungen werden durch den Nachteilsausgleich nicht verändert.

Nachreichefrist: die Unterlagen 07 und 08 sind spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem vollständigen Abschluss der psychotherapeutischen Prüfung nachzureichen.

Patientenanamnesen

Die Patientenanamnesen reichen Sie bei Ihrer zuständigen Universität ein. Die entsprechende Frist zur Einreichung der Unterlagen wird von der für Sie zuständigen Universität festgesetzt.

Heidi Reuß

Landesweite Zuständigkeit

Landesweite Zuständigkeit

​Regierungspräsidium Stuttgart

Heidi Reuß
Referat 95
0711 904-37202
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