Inländische AusbildungPflege- und Gesundheitsfachberufe / Soziale Berufe
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Das Regierungspräsidium nimmt bei den Absolventen der Ausbildungen zu den Gesundheitsfach- und Pflegeberufen sowie zu den sozialpflegerischen Berufen die Prüfungen ab und trifft die erforderlichen Prüfungsentscheidungen. Es ist außerdem Schulaufsichtsbehörde und genehmigt und betreut Schulen bzw. Ausbildungsstätten. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erteilt es die Erlaubnis zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung.
Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Schule bzw. Ausbildungsträger.