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Inländische Abschlüsse im GesundheitswesenLogopädin / Logopäde

Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine Behandlung von Patienten mit Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen notwendig sind. Ausbildungsschwerpunkte sind die logopädische Befunderhebung, Maßnahmen der Stimmbildung, Sprecherziehung und Übungen zur Befunderhebung und Therapieplanung in der Praxis.

Aufnahmevoraussetzungen

Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer.

Ausbildungsverlauf

Die 3-jährige Ausbildung beinhaltet theoretischen und praktischen Unterricht von 1.740 Stunden sowie eine praktische Ausbildung von 2.100 Stunden und endet mit einer staatlichen Prüfung.

Ausbildungskosten

Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, muss bei den Schulen erfragt werden. Im Einzelfall kann eine Förderung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaföG) bzw. eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Betracht kommen.

Berufsbezeichnung

Zur Führung der Berufsbezeichnung "Logopädin" oder "Logopäde" bedarf es einer Erlaubnis des zuständigen Regierungspräsidiums. Dabei wird zusätzlich auch die gesundheitliche Eignung (Vorlage eines ärztlichen Attestes) und die Zuverlässigkeit (Vorlage eines Führungszeugnisses) zur Ausübung des Berufs überprüft.

Weitere Informationen zur Berufsausbildung

Heilerziehungsassistentin mit Schreibbrett

Berufnet

Bundesagentur für Arbeit

Hand hält Rechner

service-bw

Ausbildungsförderung online beantragen

Füße von Schülerinnen und Schülern

Schulen

Staatlich anerkannte Schulen für Logopäden