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Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Schlachten) gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 zum ordnungsgemäßen Schlachten von Geflügel

Termin:

am 14. und 15. April 2026

Im Lehrgang werden die benötigten Kenntnisse für das Ausführen folgender sachkundepflichtiger Tätigkeiten vermittelt:

 

1. Tag - 14.04.2026

Theorietag in den Tagungsräumen der Sportschule Schöneck, Sepp-Herberger-Weg 2, 76227 Karlsruhe

Beginn 09:30 Uhr

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Anatomie, Allgemeines und Rechtsgrundlagen
  • Handhabung und Pflege vor der Ruhigstellung
  • Ruhigstellung vor der Betäubung

ca. 12:30 - 13:15 Uhr
Mittagspause

ab 13:15 - ca. 15:00 Uhr

  • Betäubung und Betäubungskontrolle - dies beinhaltet die Betäubungsverfahren Kopfschlag, Bolzenschuss, Elektrobetäubung und Wasserbad (Wasserbad nur Theorie).
  • Einhängen nach der Betäubung
  • Entbluten
  • Kriterien einer ordnungsgemäßen Betäubung (Betäubungskontrolle)
  • Wartung und Pflege von Betäubungsgeräten

Anschließend theoretische Prüfung (schriftlich & mündlich)
Die mündliche Prüfung wird im Anschluss an die schriftliche Prüfung in Kleingruppen abgenommen.
Bitte halten Sie sich den Abend hierfür bis ca. 19:00 frei!

2. Tag - 15.04.2026

Praxistag auf dem Pfeilerhof in 76228 Karlsruhe, Pfeilerweg 73

Beginn ca. 8:00 – ca. 13:30 Uhr
Praktische Prüfung (Beginn je nach Schlachtzeit)

Wichtig! Bitte eigene Arbeits-/Schutzkleidung und falls vorhanden Gummistiefel mitbringen!

Ende im Laufe des Vormittags

Maximale Teilnehmerzahl:

15 Personen

Platzvergabe nach Eingang der Anmeldungen, Kurssprache für Lehrgang und Prüfung (schriftlich und mündlich) ist Deutsch!
Bei Teilnehmern mit geringen Deutschkenntnissen bitten wir vorab um telefonische Rücksprache.

Achtung: Im Kurs kann die Praxis nicht geübt werden!
Das Betäuben und Töten lebender Tiere wird im Kurs nicht geübt. Am zweiten Prüfungstag erfolgt direkt die praktische Prüfung aller teilnehmenden Personen. Personen, die das Betäuben und Töten lebender Tiere nicht beherrschen, müssen vor dem Kurs also unter sachkundiger Anleitung üben (insbesondere Kopfschlag). Es wird nicht das Betäuben durch Wasserbad geprüft.

Durchführung und Prüfungsvorsitz:

Regierungspräsidium Tübingen
Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz
3STV-Tierschutz
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen,
07071 757-3516, stv-tsch@rpt.bwl.de

Kosten pro Teilnehmer:

Komplett: 400,00 € ohne MwSt.

Bitte beachten Sie folgendes: Die Übernachtung ist durch den Teilnehmer selbst zu organisieren.

Bei erfolgreicher mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfung erhalten Sie eine Schulungs-/Prüfungsbescheinigung hierüber. Diese Bescheinigung ersetzt nicht den Sachkundenachweis nach Artikel 7 i.V.m. Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009. Sie beantragen mit dieser Schulungs-/Prüfungsbescheinigung den Sachkundenachweis bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde.

Kontakt

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz- und Verbraucherschutz

Konrad-Adenauer Straße 20
72072 Tübingen
07071 757-3516
stv-tsch@rpt.bwl.de