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Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz (STV)Erlaubnis für das Verbringen von Heimtieren aus dem Ausland

Erteilung der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 5 Tierschutzgesetz

Wenn Heimtiere wie Hunde oder Katzen aus dem Ausland nach Baden-Württemberg gebracht oder vermittelt werden sollen, ist häufig eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis wird nach § 11 Tierschutzgesetz erteilt. 

Zuständig für Anbieter mit Sitz im Ausland ist das Regierungspräsidium Tübingen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Erlaubnis notwendig ist, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag stellen können. 

Landesweite Zuständigkeit

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Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz

 

Task Force Tiertransporte
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
E-Mail senden
07071 757-3516

FAQ: Heimtiere aus dem Ausland nach Deutschland bringen oder vermitteln

Gemäß der Vorgaben des Baden-Württembergischen Verbandsklagerechts wird das gemeinsame Büro der anerkannten Tierschutzvereine mit folgenden Mindestangaben über das Erlaubnisverfahren informiert:

  • Art und Umfang der vorgesehenen Tätigkeit
  • betroffene Tierart(en)
  • Anzahl der betroffenen Tiere sowie
  • Qualifikation der für die Tätigkeit verantwortlichen Person.

Die anerkannten Tierschutzvereine haben dann vor Erteilung der Erlaubnis vier Wochen Zeit sich zum Erlaubnisverfahren zu äußern. Die anerkannten Tierschutzvereine können Gutachten und Stellungnahmen anfordern und auf Antrag auch Akteneinsicht nehmen.

Ausgefülltes Antragsformular mit allen relevanten Angaben und Anlagen. 

Antragsformulare für das Verbringen von Heimtieren aus dem Ausland 

Die Gebühren für die Bearbeitung der Zulassungsanträge liegen zwischen 100 und 1.000 Euro.