Tiergesundheit: Anforderungen an Heimtierfutterbetriebe
Heimtierfutterbetriebe müssen zugelassen werden. Im Folgenden erhalten Sie Informationen zu baulichen Voraussetzungen und zur Zulassung von Betrieben, die Futtermittel für Heimtiere erzeugen.
Bauliche Anforderungen zur Erstellung von Heimtierfutter
Bauliche Anforderungen zur Erstellung von Heimtierfutter
Die Räume/Einrichtungen müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein und dürfen nicht für private Zwecke genutzt werden. Dies bedeutet, dass eine Herstellung von Heimtierfutter z. B. in der Privatküche ausgeschlossen ist.
- Raum/Einrichtung zur Lagerung der Ausgangsprodukte (u. a. Kühllager bzw. -truhe für K3-Material, ggf. Kühllager für ungeputztes Obst und Gemüse, Trockenlager),
-
Verarbeitungsraum mit folgender Ausstattung:
a. Arbeitsflächen und Arbeitsgeräte je nach Produktionsumfang,
b. Spüle mit Warm- und Kaltwasseranschluss,
c. Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasseranschluss sowie
d. Hygieneeinrichtungen (Seifen- und Desinfektionsmittelspender, Einmalhandtuchhalter);
e. im Arbeitsbereich wird ein Fliesenbelag empfohlen. - Bei Verarbeitung von Obst und Gemüse ist ein separater Raum oder es ist eine zeitliche Trennung zur Reinigung/zum Pürieren von Obst/Gemüse notwendig,
- Raum/geschlossener Schrank zur Lagerung der Endprodukte,
- Sozialbereich (Umkleide bzw. Spind, WC),
- Einrichtung zur Lagerung nicht verwendeter tierischer Nebenprodukte,
- ggf. Lager/geschlossener Schrank für Verpackungs- und Verbrauchsmaterialien und
- Lager/geschlossener Schrank für Reinigungs- und Desinfektionsmittel und -geräte.
Zulassungsunterlagen zur Herstellung von Heimtierfutter
Zur TNP-rechtlichen Zulassung als Heimtierfutterbetrieb gemäß Art. 24 Abs. 1 Buchstabe e) der VO (EG) Nr. 1069/2009 (1) sind folgende Unterlagen erforderlich: Die Unterlagen sind beim zuständigen Veterinäramt einzureichen. Das Veterinäramt prüft auf Zulassungspflicht und Zuständigkeit, sowie Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Unterlagen und berät den Antragsteller im Bedarfsfall.
Bei Vorliegen aller Unterlagen werden diese an die Zulassungsbehörde (Regierungspräsidium) weiterleitet.
Welche Unterlagen müssen für die Zulassung eines Heimtierfutterbetriebes vorliegen?
Unterschriebener, datierter und konkreter Zulassungsantrag mit Beschreibung der geplanten Tätigkeiten und Betriebsbezeichnung, Anschrift, sowie Kontaktdaten (Telefon, Emailadresse). Benennung der verantwortlichen Person bzw. des Ansprechpartners.
Information, ob der Betrieb bereits aufgrund anderer Rechtsbereiche registriert oder zugelassen wurde (z. B. futtermittelrechtlich gemäß VO (EG) Nr. 183/2005 oder lebensmittelrechtlich nach VO (EG) Nr. 853/2004)
- Lageplan (maßstabsgetreu) mit eingezeichnetem Betriebsgebäude bzw. Gebäudeteil und umliegenden Gebäuden,
- Grundrissplan (M: 1:100 o. 1:200) des zuzulassenden Betriebes mit Bezeichnung der Räumlichkeiten und der festen Einrichtungen,
- Waren- und Personalflusspläne
- Abwasserleitungsplan.
u. a. Standort, Organisation, Ausgangsprodukte (Art und Menge pro Woche, einschließlich Lieferanten bzw. Bezugsquellen), An- und Auslieferung (Transportart, Internetvertrieb?), welche Heimtierfuttermittel sollen hergestellt werden, Herstellungsverfahren, Lagerung, derzeitige Abnehmer, Entsorgung von nicht verwendeten tierischen Nebenprodukten und deren Zwischenlagerung. Beschreibung der Wartung von Einrichtungen und Installationen.
Das Betriebs- und Arbeitshygienekonzept muss alle Räume, Reinigungs-und Desinfektionsplätze, Einrichtungen, Arbeitsgeräte umfassen und es muss erkennbar sein, wer, was, wo, wann, womit und wie lange reinigt und desinfiziert (eingesetzte Mittel und Geräte (und wo werden diese gelagert), Verfahren, einschließlich Geräte- und Produktbeschreibungen (Anwendungshinweise der verwendeten Desinfektionsmittel (Konzentration, Einwirkungszeit). Es sind grundsätzlich DVG-gelistete viruzid und bakterizid wirksame Desinfektionsmittel (Tierhaltung) zu verwenden. Ferner sind die Maßnahmen im Rahmen der Personalhygiene zu beschreiben (Händereinigung und -desinfektion, Schutzkleidung).
- Ein Schädlingsbekämpfungsplan mit eingezeichneten Köderstellen.
- Ein Schädlingsbekämpfungskonzept (eingesetzte Mittel, Anwendungshinweise, Sicherheitsdatenblätter) und die Maßnahmen bei Schädlingsbefall sind zu beschreiben (Einsatz Schädlingsbekämpfungsfirma?).
u. a. Warenein und -ausgangskontrollen, Temperaturüberwachung und -aufzeichnung (u. a. Backvorgang, Korimat, Kühlraum/-räume, Tiefkühleinrichtungen), Wartung der Installationen mit Dokumentation in Checklisten.
mit Festlegung von kritischen Kontrollpunkten und daraus ableitend Beschreibung von Methoden zur Überwachung und Kontrolle dieser kritischen Kontrollpunkte für die einzelnen Herstellungsverfahren.
Das System der Rückverfolgbarkeit ist anhand der Handelspapiere (Anlage 1 der TierNebV (2) und des Betriebsregisters (Anlage 2 der TierNebV (2) zu beschreiben (Ein- und Ausgänge, einschließlich Chargenzuordnung). Entsprechende Dokumentationsvorlagen sind vorzuweisen.
Konzept zur Untersuchung des hergestellten Heimtierfutters gemäß Anhang XIII Kapitel II der Verordnung (EU) Nr. 142/2011(3), ausgenommen Dosenfutter mit Fc=3.
Es ist zu beachten, dass das hergestellte Heimtierfutter in neuen, dichten und auslaufsicheren Verpackungen verpackt wird. Eine Wiederverwendung von Verpackungsmaterial ist nicht möglich.