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Mobilitätsdaten

Digitale Mobilitätsdienstleistungen sind für viele Bürgerinnen und Bürger im Alltag nicht mehr wegzudenken: Welche Route ist die schnellste? Fährt der Bus pünktlich ab? Ist im Parkhaus noch ein E-Ladeplatz frei? Diese Informationen basieren auf: Daten. Sie werden erhoben, gesammelt, in Profilen gebündelt, digitalisiert und ausgewertet. Auf der Basis von Mobilitätsdaten können Kommunen und Städte innovative und nachhaltige Konzepte für verkehrliche Herausforderungen entwickeln. So steigt die Angebots­vielfalt im öffentlichen Verkehr – und davon profitieren alle, die unterwegs sind.

Bereitstellungspflicht

Ein wichtiger Punkt dafür ist der Zugang zu den Daten. Deshalb sind alle Anbieter von Dienstleistungen im Bereich der Personenbeförderung verpflichtet, statische und dynamische Mobilitätsdaten über einen nationalen Zugangspunkt bereitzustellen. So regelt es das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 16. April 2021.

Rechtsgrundlagen

Datenkategorien
nach Verkehrsträgern
Linienverkehr Gelegenheitsverkehr Verkehrs- und
Strukturdaten
Weitere
Verkehrsträger
  ÖPNV Schienen-
verkehr
Taxi- und
Mietwagen
Gebündelter
Bedarfsverkehr
Mikromobilität
(z.B. Bike-Sharing
Straßen- und
Straßenstatus-
daten
Parkplätze
und gewerbl.
Fahrzeuge
Individual-
verkehr (Rad
und Fuß)
Flug- und
Schiffverkehr
Rechtsgrundlage:
Bereitstellung statischer Daten
DelVO (EU)
2017/1926;
PBefG
DelVO (EU)
2017/1926
DelVO (EU)
2017/1926;
PBefG
DelVO (EU)
2017/1926;
PBefG
DelVO (EU)
2017/1926
DelVO (EU)
2015/962
DelVO (EU)
885/2013
DelVO (EU)
2017/1926

Flug:
DelVO (EG)
550/2004

Schiff:
RL 20107657EU

Rechtsgrundlage:
Bereitstellung dynamischer Daten
PBefG EU-Fahrgast-
rechte-VO
PBefG PBefG DelVO (EU)
2015/962;
DelVO (EU)
886/2013
DelVO (EU)
886/2013

 

dargestellt nach BMDV

Was sind statische und dynamische Daten?

Statische Daten sind unveränderliche Informationen. Das können beispielsweise die Linienfahrpläne des ÖPNV sein. Dynamische Daten dagegen werden in Echtzeit zum Zeitpunkt der Anfrage ermittelt. Diese Anfrage kann z.B. minütlich erfolgen und aus den Bussen des ÖPNV selbst stammen. Berücksichtigt werden dabei beispielsweise auch Sperrungen, Verspätungen oder Ausfälle. Die Information über die tatsächliche Abfahrt des Busses liefern also dynamische Daten, die planmäßige Fahrplanauskunft stammt von statischen Daten.

MobiData BW®

Zentraler Zugangspunkt des Landes

Als zentralen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten im Land Baden-Württemberg hat die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH im Auftrag des Landes die Plattform MobiData BW® ins Leben gerufen. MobiData BW® übernimmt die Bündelungs- und Veröffentlichungsfunktionen für Mobilitätsdaten im Rahmen der Bereitstellungspflicht des PBefG. Die bereitzustellenden Daten werden von MobiData BW® an den nationalen Zugangspunkt, die Mobilithek des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, weitergeleitet. Die Mobilithek setzt die Anforderungen aus den delegierten Verordnungen zur europäischen IVS-Richtlinie sowie des novellierten Personenbeförderungsgesetzes um.

Open-Data-Plattform

MobiData BW® ist das Serviceportal für Daten und digitale Dienste rund um Mobilität in Baden-Württemberg. Nach dem Open-Data-Gedanken stellt MobiData BW® verschiedene landesweite Datensätze für alle nachhaltigen Mobilitätsangebote wie etwa ÖPNV, Carsharing, Radverkehr, Park + Ride, Bike + Ride sowie Elektro-Ladeinfrastruktur über offene Schnittstellen bereit. Diese stehen Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Forschung und der Privatwirtschaft zur Verfügung.

Näheres zu den Profilen der gebündelten Datensätze, zu Formaten und Schnittstellen für den Datenimport erfahren Sie in den Factsheets.

Förderung zur Erschließung offener Mobilitätsdaten

Das Land Baden-Württemberg möchte Anwendungen zur Stärkung nachhaltiger Mobilitätsformen voranbringen und fördert deshalb gezielt die Erschließung offener Mobilitätsdaten über MobiData BW® auf kommunaler Ebene. Durch die Förderung sollen die digital erschlossenen Datenbestände erweitert, Daten zusammengeführt und offengelegt werden. Bislang wurden drei Förderaufrufe veröffentlicht.

Die Antragsprüfung sowie die Bewilligung der Förderung erfolgt durch das jeweils zuständige Regierungspräsidium. Zur Prüfung technischer Aspekte ziehen die Regierungspräsidien die NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH hinzu.

Zum Förderprogramm und den Antragsunterlagen ​​​​​​​

Wichtige Links

Zu MobiData BW ®

Zu den Factsheets

Weiterführende Links

Zur Mobilithek des Bundes

Aktueller Förderaufruf

Die Frist für den letzten Förderaufruf ist leider abgelaufen. Doch weitere sind in Planung. Bereiten Sie Ihren Antrag doch schon einmal vor.

Zu den Antragsunterlagen und den Ansprechpartnern in den Regierunspräsidien

Hilfestellung

Bei Fragen rund um das Thema Mobilitätsdaten und MobiData BW steht Ihnen das Team der NVBW beratend zur Seite.

Kontakt NVBW

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 45


Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 45


Regierungspräsidium Freiburg

Referat 45


Regierungspräsidium Tübingen

Referat 45