B 33 - Allensbach/West bis Konstanz (Landeplatz) - Planänderung im Bereich des Bahnhofs Reichenau

Auf dieser Internetseite finden Bürgerinnen und Bürger Informationen über die Planänderung im Bereich des Bahnhofs Reichenau (Neu- und Ausbau der B 33, Abschnitt Allensbach/West bis Konstanz (Landeplatz)). 

Ansprechpartner

Geschäftsstelle Referat 24
0761 208-1099
referat24@rpf.bwl.de

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Stand des Verfahrens

Die Planunterlagen zu dem Vorhaben lagen vom 15. Oktober bis zum 14. November 2019 im Rathaus der Gemeinde Reichenau zur Einsichtnahme aus. Als Service für die Betroffenen und Interessierten können sie darüber hinaus auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden. Die Einwendungsfrist endete am 28. November 2019. Derzeit werden vom Vorhabenträger und von der Planfeststellungsbehörde die Anhörungsergebnisse ausgewertet. Nach Abschluss der Auswertung wird ein Erörterungstermin mit dem Vorhabenträger, den Gemeinden, den Behörden und Verbänden und den Betroffenen stattfinden. Über diesen wird durch öffentliche Bekanntmachung, hier auf der Internetseite des Regierungspräsidiums und durch Pressemitteilung informiert werden.

Bekanntmachung, (pdf)

Pressemitteilung, (pdf)

Beschreibung des Verfahrens

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, hat für den Bereich des Bahnhofs Reichenau die Änderung des mit Beschluss vom 13. März 2007 festgestellten Plans zum „Neu- und Ausbau der B 33 zwischen Allensbach-West und Konstanz (Landeplatz)“ nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) beantragt. Die beantragte Planänderung war bereits Gegenstand einer Auslegung im Juni/Juli 2017 (zum Inhalt der Planänderung siehe 1.). Aus dieser Anhörung hat sich für den Vorhabenträger die Notwendigkeit ergeben, die Planung anzupassen (zum Inhalt der Anpassung siehe 2.). Diese angepasste Planung ist jetzt Gegenstand einer erneuten Auslegung.
 

1. Die bereits 2017 beantragte Planänderung hat folgenden Inhalt:

• Anpassung des vorhandenen Bahnüberganges BÜ 408,3 – Reichenau I
Der Bahnübergang muss im Rahmen des Aus- und Neubaus der B 33 und deren Folgemaßnahmen an die aktuellen Vorschriften der DB Netz AG angepasst wer-den.
• Neubau eines Radweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße
Der nördlich der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Waldsiedlung und Lindenbühl verlaufende Radweg soll die L 221 (Kindlebildstraße) und anschließend die Bahnlinie Basel-Konstanz auf der östlichen Seite des Bahnübergangs überqueren.
• Ersatzneubau einer Bushaltestelle am Bahnhof Reichenau

Die derzeitige Bushaltestelle befindet sich auf der Ostseite der Landesstraße L 221 unmittelbar nördlich des Bahnübergangs. Da hier der oben genannte Radweg geführt werden soll, wird diese auf die Nordseite des Bahnhofs Reichenau verlegt. Dadurch können auch günstigere Umsteigebeziehungen zur DB abseits der Durchgangsstraße ermöglicht werden.

2. Die jetzt erfolgte Anpassung des Plans betrifft die Bushaltestelle:

Die von den Verkehrsbetrieben vorgesehene erhöhte Busfrequenz erfordert einen Einrichtungsverkehr an der Bushaltestelle vor dem Bahnhof. Zudem werden Aufstellflächen für zwei Gelenkbusse benötigt. Dies erforderte Anpassungen in der Geometrie der Haltestelle. Den Planunterlagen wurde wegen des höheren Busverkehrsaufkommens ein schalltechnisches Gutachten beigefügt. Auch wurde zur Verbesserung der Barrierefreiheit die Wartefläche für die Fahrgäste direkt vor den Bahnhof verlegt und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Radweg mit einem Schutzstreifen versehen.

08.03.2017​Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
13.06.2017Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
13.06.-
12.07.2017​
Auslegung der Planunterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus Reichenau​  
 
26.07.2017​Ende der Einwendungsfrist
​22.03.2019​Antrag auf Planänderung des Vorhabens
​15.10.2019​Anhörung der Gemeinden, Behörden, Verbände
​15.10.-
14.11.2019
​Auslegung der überarbeiteten Planunterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus Reichenau
​28.11.2019​Ende der Einwendungsfrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung informiert werden.

Nach § 17a FStrG kann auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn zum Beispiel keine oder nur wenige Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben werden.

Planunterlagen zum Komplett-Download

Zusammenstellung aller Planunterlagen zum Herunterladen auf einen Datenträger:

B 33 Reichenau - Planunterlagen, zip