Baumschnittförderung wird fortgeführtBaumschnitt (Streuobstförderung)
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Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen.
Die aktuelle Förderperiode wurde im Dezember 2025 eröffnet und Sammelanträge konnten wie gewohnt bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden, in denen der Sammelantragstellende seinen Wohnsitz hat. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift (VwV) Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden.
Hinweis: Die Frist zur Einreichung von Sammelanträgen ist zum 15. Juni 2026 ausgelaufen. Für die aktuelle Förderperiode können keine Anträge gestellt werden.
Die Details zum Förderverfahren finden Sie in den Hinweisen zur Sammelantragstellung.
Hier finden Sie die VwV Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028
Über eine etwaige Neuausschreibung der Förderung nach 2028 wird rechtzeitig auf dieser Seite informiert.
Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen bei den jeweiligen Regierungspräsidien werden Ihnen angezeigt, wenn Sie rechts auf den gelben Button „Kontakt“ klicken.