Newsletter des Regierungspräsidiums Tübingen | Januar-23
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Liebe Leserinnen und Leser, 

ich hoffe, Sie sind gut im neuen Jahr angekommen! Auch 2023 möchten wir Sie mit unserem Newsletter monatlich über wichtige Termine, Veröffentlichungen oder auf Neuerungen in unserem Haus hinweisen. 

Der Ausbau der erneuerbaren Energien steht dabei natürlich auch in diesem Jahr besonders im Fokus. Unsere Kolleginnen von der Stabstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz informieren in diesem Newsletter über aktuelle Gesetzesänderungen und den Stand des Windenergieausbaus in unserem Regierungsbezirk. Als Ansprechstelle für die Genehmigungsbehörden für Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen steht die Stabsstelle im engen Kontakt mit den Vorhabenträgern und Projektierenden. Wenden Sie sich bei Fragen zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Regierungsbezirk Tübingen deshalb gerne an die Kolleginnen und Kollegen. 

Und natürlich werden wir auch unseren Kommunalen Energiewende-Dialog Anfang Juli auf der Gartenschau in Balingen fortsetzen. Freuen Sie sich jetzt schon auf ein interessantes Programm und den Austausch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen.

Haben Sie Anregungen für unseren Newsletter? Dann schreiben Sie uns gerne an Aktuelles@rpt.bwl.de

 

Klaus Tappeser
Regierungspräsident

 

 

Ausbau der Windenergie im Regierungsbezirk Tübingen im Jahr 2022

Übersicht über die Windkraftanlagen 2022 im Regierungsbezirk Tübingen

 

 

Die Stabsstelle Energiewende,Windenergie und Klimaschutz berichtet:

Informationen zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen

Auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg finden Sie unter dem Reiter „Fachinformationen“ beim Thema „Immissionsschutz“ folgende Informationen zu Errichtung und Betrieb von Windkraftenergieanlagen:

  • Checkliste für Genehmigungsanträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz („Checkliste Antragsunterlagen“)
  • Praxisleitfaden „Verfahrensschritte in Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen“
  • Hinweise zum Bau von Windenergieanlagen im Wald („Verfahrensleitfaden Forst“) 

Informationen zu Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen

 

Wind-an-Land-Gesetz und Öffnung der Landschaftsschutzgebiete

Erinnerung! Am 1. Februar 2023 tritt das Wind-an-Land-Gesetz und § 26 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. Durch § 26 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz werden Landschaftsschutzgebiete für die Windenergie geöffnet.

 

Schwimmende Photovoltaik

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat die Potenzialstudie zu schwimmenden Photovoltaik-Anlagen auf Baggerseen in Baden-Württemberg veröffentlicht. Hier geht’s zur Pressemeldung mit weiterführenden Informationen.

 

So erreichen Sie die ...

Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz
am Regierungspräsidium Tübingen

 

E-Mail: stewk@rpt.bwl.de

 

 

 

Flusspark Neckaraue

Das Bild zeigt Bäume, Grünflächen, eine Liegebank, Wege, Sträucher, zwei Radfahrer, Kinderspielplatz, spielende Kinder
Koeber Landschaftsarchitektur GmbH

 

Vorstellung des Bauablaufs am 3. Februar 2023.

Das Projekt „Flusspark Neckaraue Tübingen“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Universitätsstadt Tübingen und des Regierungspräsidiums Tübingen. Ziel ist es, die Neckarrevitalisierung, die Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie die Entwicklung eines Naherholungsgebietes im Bereich der Tübinger Bismarck- und Gartenstraße miteinander zu verbinden... 
Informationen zum Flusspark Neckaraue Tübingen

Am 3. Februar 23 laden wir zur Vorstellung des Bauablaufes ein.
Pressemitteilung: Vorstellung des Bauablaufs für den Flusspark Neckaraue in Tübingen 

 

 

 

 

 

Eine Tastatur mit Aufschrift Förderprogramme
momius - stock.adobe.com

Förderprogramme für eine kontinuierliche Kommunalentwicklung

Jetzt schon an die Antragsfristen denken!
Bis 30. September: Nehmen Sie bitte rechtzeitig zuvor Kontakt mit uns auf!

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Die Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind durch die antragstellenden Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2023 einzureichen. Wir informieren Sie, wenn die neuen Antragsformulare für 2024 zur Verfügung stehen. 
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

 

Förderprogramm Kommunaler Rad- und Fußverkehr: Vorhaben ist bis spätestens 30. September beim zuständigen Regierungspräsidium zur Programmaufnahme anzumelden. 
Förderprogramm Kommunaler Rad- und Fußverkehr

 

 

Bis 1. Oktober: Nehmen Sie bitte rechtzeitig zuvor Kontakt mit uns auf!

Förderprogramm Kommunale Tourismusinfrastruktur: Antragsfrist: Bis zum 1. Oktober für das nächste Kalenderjahr. Nehmen Sie bitte zuvor Kontakt mit uns auf!
Förderprogramm Kommunale Tourismusinfrastruktur

Förderprogramm Schulhausbau. Nehmen Sie bitte zuvor Kontakt mit uns auf! 
Förderprogramm Schulhausbau.

 

Bis 31. Oktober: Nehmen Sie rechtzeitig zuvor Kontakt mit uns auf!

Förderprogramm Kommunaler Straßenbau: Vorhaben ist bis spätestens 31. Oktober beim zuständigen Regierungspräsidium zur Programmaufnahme anzumelden.
Förderprogramm Kommunaler Straßenbau

 

Förderprogramm ÖPNV: Vorhaben ist bis spätestens 31. Oktober beim zuständigen Regierungspräsidium zur Programmaufnahme anzumelden.
Förderprogramm ÖPNV

 

Städtebauförderung:  Antragsfrist für Förderung im Folgejahr. Abweichende Fristen für Programm nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) und Nationale Projekte des Städtebaus (NPS)
Städtebauförderung

 

 
Bis 31. Dezember: Nehmen Sie rechtzeitig zuvor Kontakt mit uns auf! 

Förderung Kommunaler Sportstättenbau: Zuwendungsanträge sind über die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde beim jeweiligen Regierungspräsidium einzureichen.
Förderung Kommunaler Sportstättenbau

 

 

 

Spitze auf dem Land!

Bewerbungen noch bis zum 28. Februar 2023 möglich!

Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ soll gezielt die Innovationskraft kleinerer und mittlerer Unternehmen im Ländlichen Raum unterstützt werden. Bewerben können sich Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. In der aktuellen Förderperiode bis 2027 stehen hierfür Fördermittel in Höhe von 40 Millionen Euro bereit, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) sowie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zusammensetzen.

Spitze auf dem Land - Weiterführende Informationen

IMPRESSUM

Regierungspräsidium Tübingen
Koordinierungs- und Pressestelle
Kontakt: Silvia Langer
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen
Tel: 07071 757-0

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