To the main navigation

Psychotherapie Ausbildung / Approbation InlandAusbildung und Approbation

ALTE Fassung nach PsychThG:

  • Psychologische Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten sowie 

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

NEUE Fassung nach PsychThG:

  • Psychotherapeutinnen / Psychotherapeuten

Informationen zur Ausbildung

Auf der Approbationsurkunde werden keine akademischen Grade (z. B. Doktortitel, Bachelor, Master, Diplom) eingetragen, da akademische Grade kein Namensbestandteil sind.

Wir empfehlen den Antrag auf Erteilung der Approbation frühestens ab 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung zu stellen.
Hier finden Sie die Antragsunterlagen (pdf).

Hier finden Sie das Antragsformular (pdf) für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer bereits erteilten Approbationsurkunde.

Wir weisen darauf hin, dass eine Zweitschrift nur bei Verlust oder Beschädigung ausgestellt wird. Eine entsprechende Begründung ist bei der Antragstellung mitzuteilen.

95 Approbationswesen Gesamt

Landesweite Zuständigkeit

Landesweite Zuständigkeit

​Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 95
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart

E-Mail senden

Telefonsprechzeiten

Derzeit stark eingeschränkt! Bitte benutzen Sie vorrangig E-Mail!

Di.  09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Do. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr

Eine persönliche Vorsprache kann nur nach Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.