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Förderung der Familienpflege

Kontakt

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 23

Anna Füner
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Was wird gefördert?

Eltern- und Mütterschulen

Zielsetzung

Förderung von Jugendhilfeträgern bei ihrer Aufgabenerfüllung entsprechend den Vorschlägen der "Handreichung für die Familienbildung in Baden-Württemberg".

Die Vorschläge der Handreichung betreffen u. a. die bessere Erreichbarkeit von Hilfen für Familien in besonderen Belastungssituationen, die verstärkte Ansprache von Vätern, die bessere Bekanntmachung der Angebote, die Zusammenarbeit mit Gesundheitsdienstleistern und Beratungsstellen aller Art sowie die verstärkte Berücksichtigung von Familien mit Migrationshintergrund.

Wer kann einen Antrag stellen?

AWO Bezirksverband Baden e. V.
AWO Kreisverband Karlsruhe Stadt e. V.​