Gesetzlicher MutterschutzPausen und Ausruhen
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- Der Arbeitgebende muss dafür sorgen, dass eine schwangere oder stillende Frau die Arbeit kurz unterbrechen kann, wenn das nötig ist.
- Der Arbeitgebende muss dafür sorgen, dass sie sich hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.
- Die Privatsphäre ist dabei zu berücksichtigen.
Info: Schwangere Frauen in Beruf und Ausbildung (pdf)
Technische Regeln für Arbeitsstätten: Pausen und Bereitschaftsräume (pdf)
Gesetzliche Grundlage (Mutterschutzgesetz): § 9 Abs. 3 MuSchG