Gesetzlicher MutterschutzStillen
Frauen sollen während der Stillzeit wieder arbeiten können, wenn sie das möchten. Die Frau und das gestillte Kind müssen aber ausreichend geschützt sein.
Manche Gefährdungen sind für eine schwangere Frau und das ungeborene Kind ein Problem, für die stillende Mutter und ihr Kind aber nicht.
Deshalb muss der Arbeitgebende neu prüfen, wie er die stillende Frau schützen muss. Sie muss die Möglichkeit haben, Pausen zu machen und sich auszuruhen.
Sie darf nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr und nur an Werktagen beschäftigt werden.
Info: stillrelevante Gefahrstoffe (pdf)
Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung von stillenden Frauen in zahnmedizinischen Praxen (pdf)
Gesetzliche Grundlage (Mutterschutzgesetz): § 7 MuSchG und § 12 MuSchG
Wenn die Frau das möchte, muss der Arbeitgebende ihr während der Arbeitszeit Zeit geben, um zu stillen, bis das Kind 12 Monate alt ist (sog. Stillpausen).
Das soll so viel Zeit sein, wie für das Stillen nötig ist, mindestens eine Stunde oder zwei Mal eine halbe Stunde, wenn die Frau acht Stunden arbeitet.
In der Zeit muss sie ihr Gehalt weiter bekommen und muss die Zeit nicht nacharbeiten.
Die Frau muss dabei Rücksicht auf die Bedürfnisse des Arbeitgebenden nehmen.
Gesetzliche Grundlage (Mutterschutzgesetz): § 7 MuSchG