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Anerkennung Bildungsabschlüsse AuslandPsychologie

Anerkennung eines Hochschulabschlusses in Psychologie aus dem Ausland zur Berufsausübung als Psychologin / als Psychologe in Deutschland

Der Beruf der Psychologin / des Psychologen ist in Deutschland nicht reglementiert. Deshalb ist für den Hochschulabschluss der Psychologie in Deutschland rechtlich keine staatliche Anerkennung durch eine Behörde vorgesehen, sondern man kann sich mit seinen Zertifikaten direkt bewerben oder selbständig tätig werden. Die arbeitgebende Einrichtung entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob sie die Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers als geeignet für die Stelle ansieht.

Zur Information über den Hochschulgrad des Abschlusses kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz ein Bewertungszeugnis beantragt werden.

Eine staatliche Anerkennung als Psychologin oder als Psychologe durch eine Behörde wird demnach nicht erteilt.

Diese Information kann den Bewerbungen zur Information für die Einrichtung, bei der man sich bewirbt, beigefügt werden.

Weitere Informationen zum Berufs- und Tätigkeitsfeld der Psychologinnen und Psychologen kann der 
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen geben:

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.
Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 2
10179 Berlin

Webseite

Für eine Auskunft, ob und in welcher Form ein ausländischer Hochschulgrad geführt werden darf, kann eine entsprechende Anfrage zur Gradführung an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg gerichtet werden. Informationen zur Rechtslage in Baden-Württemberg hinsichtlich der Führung ausländischer Grade erhalten Sie auf der

Webseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Eine Umwandlung in einen deutschen Hochschulgrad findet grundsätzlich nicht statt, sondern der Titel wird wie im Ausland verliehen in Deutschland geführt.

Zur weiteren Information zu den Berufsbildern der Psychologin und des Psychologen und der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten in Deutschland:

Psychologinnen und  Psychologen dürfen nur beratend tätig werden (z. B. psychologische Beratung in Lebenskrisen), aber keine Psychotherapien durchführen, es sei denn, sie besitzen eine Approbation

  • zur Psychologischen Psychotherapeutin oder zum Psychologischen Psychotherapeuten und/oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG alte Fassung) oder
  • zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG neue Fassung) oder
  • eine Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG).

Psychotherapie

Von der Psychologie unterschieden wird die Psychotherapie. Psychotherapie ist die heilkundliche Behandlung von Patientinnen und Patienten, die an psychischen Störungen mit Krankheitswert leiden, mit psychotherapeutischen Verfahren, wie z. B. Verhaltenstherapie, systemische Therapie, Psychoanalyse oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

Die Ausbildung und Tätigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist in Deutschland staatlich geregelt im Psychotherapeutengesetz (PsychThG neue Fassung seit 01.09.2020) und damit reglementiert.

Psychotherapie: Ausbildung im Ausland

Pädagogik / Entwicklungspsychologie

Mit einem Hochschulabschluss in Psychologie, der das Fach Pädagogik oder Entwicklungspsychologie enthält, kann auch geprüft werden, ob dieser unter § 7 Abs. 2 Nr. 5 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) fällt. Damit kann man als Psychologin / als Psychologe auch als Fachkraft in einer Kindertagesstätte tätig werden ohne zusätzliche Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher.

Für diese Prüfung ist auch das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Interesse mit Ihren Zertifikaten an das

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 73.2
Zeugnisanerkennungsstelle

Landesweite Zuständigkeit

Landesweite Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 95
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (LPA BW)
Postfach 80 07 09
70507 Stuttgart

 

Ansprechperson

Karin Metz-Jülg
Referat 95
0711 904-39219
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