To the main navigation

ThemenportalInteressenvertretung an Schulen

Fachliche Beraterin der Beauftragten für Chancengleichheit
Bezirkspersonalvertretung
Bezirksvertrauenspersonen
Örtlicher Personalrat (ÖPR)

Dienststelle und Personalvertretung arbeiten (...) vertrauensvoll (...) zum Wohle der Beschäftigten und der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen" (§ 2, Abs. 1 LPVG).

In diesem Rahmen nimmt der ÖPR vielfältige Aufgaben wahr, zum Beispiel

  • Mitwirkung an der Personalplanung der Schule
  • Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen an der Schule
  • Durchführung von Personalversammlungen