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Personenbeförderung | ÖPNV

Die Regierungspräsidien sind Genehmigungsbehörde für

  • Linien mit Straßenbahnen und Oberleitungsbussen
  • Linien in kreisüberschreitenden Verkehrs- und Tarifverbünden
  • Linien im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU und der Schweiz
  • Linien im grenzüberschreitenden Verkehr in Drittstaaten und Transit

Antragsvordrucke

Gelegenheitsverkehr

Taxi- und Mietwagenunternehmen und Unternehmen, die Busreisen anbieten oder ihre Busse vermieten, bekommen die Genehmigung vom Landratsamt, bzw. dem Stadtkreis. Die Regierungspräsidien sind auch dafür Aufsichtsbehörden und entscheiden über Widersprüche gegen Bescheide der Landratsämter und Stadtkreise.

Die Regierungspräsidien erteilen Ausnahmen nach § 43 Absatz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 46.1


Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 46


Regierungspräsidium Freiburg

Referat 46


Regierungspräsidium Tübingen

Referat 46