Schulartübergreifende FörderprogrammeFörderung integrative Begegnungsmaßnahmen
Was wird gefördert?
Wir gewähren Zuschüsse zur Durchführung von gemeinsamen Schullandheimaufenthalten und sonstigen Begegnungsmaßnahmen von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen.
Zielsetzung:
Förderung des Zusammenlebens dieser Gruppen.
Wer kann einen Antrag stellen?
Schulen über die Arbeitsstellen Kooperation an den Staatlichen Schulämtern.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
N. N.
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 71
Finanzielle Fragen:
Christine Stankovic
0761 208-6090
E-Mail senden
Pädagogische Fragen:
Gabriele Bolay
0761 208-6057
E-Mail senden
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 71
Finanzielle Fragen:
Karin Raidt
07071 757-2177
E-Mail senden
Pädagogische Fragen:
Christina Holzmann-Gaugel
07071 757-2069
E-Mail senden